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Zyto-Preise landen vor der Schiedsstelle
DAV und GKV-Spitzenverband können sich nicht fristgemäß auf Neuregelung einigen
Mit dem im vergangenen Mai in Kraft getretenen AMVSG ist die Rechtsgrundlage für die exklusiven Zyto-Verträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Apothekern gefallen. Der Gesetzgeber hatte die Kritik der an der onkologischen Versorgung Beteiligten gehört und sich zu diesem Schritt entschieden. Dabei ließ er sich auch nicht von den Argumenten der Kassen überzeugen, die dafür kämpften, die Apothekenverträge beizubehalten. Dennoch wollte die Große Koalition dafür sorgen, dass in diesem Bereich gespart wird. Dies soll zum einen über Rabattverträge zwischen Krankenkassen und den Herstellern der für die Zubereitungen verwendeten Onkologika geschehen, zum anderen über eine angepasste Hilfstaxe. Einsparungen von 200 bis 250 Millionen Euro gegenüber der bisher zur Anwendung kommenden Hilfstaxe sollten so zustandekommen.
Damit schnell mit dem Sparen begonnen werden kann, sah das AMVSG eine relativ kurze Frist für die Einigung auf neue Preise für Zyto-Zubereitungen vor. In den vergangenen Monaten wurde also eifrig verhandelt. Für den DAV ist Dr. Klaus Michels Verhandlungsführer, für den GKV-Spitzenverband die für Arznei- und Heilmittel zuständige Abteilungsleiterin Dr. Antje Haas. Doch ein Ergebnis gab es nicht. Das bestätigten am 1. September DAV und GKV-Spitzenverband. Daher wurde nun, wie gesetzlich vorgesehen, die Schiedsstelle angerufen, um eine Regelung zu finden. Beide Seiten seien aber weiterhin gesprächsbereit, hieß es. Die Schiedsstelle bestätigte gegenüber der DAZ, dass das Verfahren dort seit vergangenem Freitag anhängig ist.
Gründe bleiben im Dunkeln
Zu den Gründen der gescheiterten Verhandlungen will sich weder der DAV noch der GKV-Spitzenverband offiziell äußern. Dem Vernehmen nach ging es dem DAV darum, die unterschiedlichen Vergütungsbereiche der Apotheker weiter aneinander anzupassen. Offenbar wollten die Apotheker erreichen, dass es nach dem neuen Fixhonorar im Rezepturbereich neben dem Arbeitspreis auch für zubereitete Zytostatika ein pauschales Honorar von 8,35 Euro zuzüglich einer dreiprozentigen Marge gibt. Dagegen scheinen siche die Kassen zu sträuben.
Nun heißt es also abwarten. Die Schiedsstelle wird in bekannter Besetzung über die streitigen Preise entscheiden: Vorsitzender ist Dr. Rainer Hess, als weitere Unabhängige stehen ihm Prof. Dr. Ingwer Ebsen und Dr. Elmar Mand zur Seite – allesamt sind Juristen. Überdies ist die Schiedsstelle mit jeweils fünf Vertretern der beiden Verhandlungspartner besetzt. Zuletzt kam die Schiedsstelle zum Einsatz, als DAV und GKV-Spitzenverband sich nicht einigen konnten, in welchen Fällen Form-Retaxe unterbleiben sollten.
Erste Open-House-Ausschreibung
Indessen ist auch eine erste an Pharmaunternehmen gerichtete Ausschreibung von Open-House-Verträgen veröffentlicht worden. Rund 50 Wirkstoffe hat federführend für zahlreiche Kassen – darunter auch alle Ersatzkassen – die AOK Rheinland-Hamburg ausgeschrieben. Sie ist allerdings regional begrenzt auf die KV-Regionen Nordrhein, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und Hamburg. Apotheken in diesen Regionen sollen verpflichtet sein, Rabatt-Wirkstoffe bei der Herstellung zu verwenden, wenn ein Vertrag besteht. Starten sollen die Verträge am 1. Oktober 2017. Es ist zunächst eine Laufzeit von einem Jahr vorgesehen, aber auch eine zweimalige Verlängerung für jeweils sechs Monate. Für die jeweiligen Wirkstoffe geben die Kassen feste Preise vor, die die Hersteller akzeptieren oder nicht. |
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