DAZ aktuell

Privatversicherer setzt auf Fernbehandlung

Rezepteinlösung nach digitaler Beratung unzulässig – Kooperation mit EU-Versender als Lösung?

BERLIN (bro/daz) | Die noch junge private Krankenversicherung Ottonova präsentiert sich modern und innovativ. Sie bezeichnet sich selbst als „erste digitale Krankenversicherung“. Bald will sie auch digitale Arztbesuche anbieten.

Ottonova setzt ganz auf digitale Kommunikation. Mit ihren Versicherten läuft das etwa über eine Handy-App. Nun plant der private Versicherer ab dem 1. November den „digitalen Arztbesuch“ als neues Angebot. Ebenfalls über eine App sollen die Versicherten Kontakt zu einem Arzt aufnehmen und sich beraten lassen. Nach Unterzeichnung einer Einwilligungserklärung kann der Arzt in der Ferne montags bis sonntags zwischen acht und 21 Uhr kontaktiert werden. Seinen Sitz wird der Arzt in der Schweiz haben – denn Ottonova kooperiert hier mit dem Schweizer Unternehmen ­Eedoctors. Der Grund: Die Fernbehandlung steckt hierzulande noch in den Kinderschuhen. Mit dem E-Health-Gesetz wurde die Einführung solcher Videosprechstunden zwar ausdrücklich beschlossen, Kassen und Vertragsärzte haben sogar schon die infrage kommenden Indikationen und eine Vergütung ausgehandelt. Allerdings verhindert das Berufsrecht der Mediziner in vielen Bundesländern die ausschließliche Fernbehandlung.

Ottonova weist auf seiner Website auf diese Lage hin. Darum gebe es die Kooperation. Dazu erklärt der Versicherer: „Der Behandlungsvertrag kommt dabei zwischen dir und eedoctors zustande. Ottonova ist nicht der Anbieter, sondern nur der Vermittler dieser medizinischen Dienstleistung. Somit ist der Digitale Arztbesuch für dich als Patienten rechtlich zulässig.“

Das Thema Arzneimittel vermeidet Ottonova auf seiner Hompage. Das mag damit zu tun haben, dass Apotheken seit einigen Monaten verboten ist, Rezepte zu bedienen, bei denen klar ist, dass kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.

Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Unternehmens: „Wir sind uns bewusst, dass in Deutschland keine aus der Fernbehandlung stammenden Rezepte eingelöst werden können. Um unsere Versicherten darauf hinzuweisen, werden wir auf unserer Internetseite noch vor dem Programmstart Anfang November zwei weitere FAQs einsetzen, die auch über die derzeitige Gesetzeslage informieren.“ Bei Ottonova meint man, das neue Angebot sei auch ohne Rezepte „werthaltig“. Aber wenn es doch mal ein Verordnung gibt? Die Sprecherin sagt, man werde hierzu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Lösung finden. Gegenüber der Ärzte Zeitung wurde Ottonova-Chef Roman Rittweger konkreter. Dort wird er mit dem Satz zitiert: „Wir werden das dann über Versandapotheken im Ausland regeln.“ Auf Nachfrage beim Unternehmen, mit welchem EU-Versender eine solche Kooperation angestrebt werden könnte, hieß es aber nur: „Wir haben aktuell keinen Kooperationsvertrag mit einer EU-Versand­apotheke abgeschlossen.“ |

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