Die Seite 3

Zwischen den Zeiten

Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Als Kai Felmy, der F.A.Z.-Cartoonist, uns drei Entwürfe für die aktuelle AZ Nr. 46 präsentierte, stellten wir fest, dass er das bange Warten der Apotheker auf die Veröffentlichung des Honorargutachtens sehr treffend skizziert hatte: Einmal sitzen zwei Apotheker in einer Zeitmaschine – angekommen im Jahr 2348 – und starren gespannt auf die Verkündung der Ergebnisse. Beim zweiten Entwurf läuft ein Fußballspieler im Trikot des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Honorargutachten als Ball vom Platz – hinter ihm der Schiedsrichter mit Trillerpfeife und gezückter Karte: „Spielverzögerung!“ Der dritte Cartoon, für den wir uns schließlich entschieden haben, stellt einen älteren Herrn mit sehr langem Bart im Wartesaal des Ministeriums dar.

Die Apothekerinnen und Apotheker fühlen sich derzeit in vielerlei Hinsicht von der Politik allein- und sitzengelassen. Das Honorargutachten droht zu einem bösen Foulspiel zu werden, und so manch einer wünscht sich eine Zeitreise, um weg von den vielen Spekulationen und Gerüchten hin zu Tatsachen zu kommen. Felmys Zeitmaschine könnte tatsächlich das ideale Mittel sein, um die aktuellen Geschehnisse etwas greifbarer zu machen.

Wer hätte gedacht, dass die Bundesrichter ihr „Skonto-Urteil“ gar nicht mit dem Unterschied zwischen Rabatten und Skonti begründen? Der Gesetzgeber hat in ihren Augen zu ungenau formuliert und in den entsprechenden Paragrafen der Arzneimittelpreisverordnung nicht deutlich gemacht, ob die 70 Cent Festzuschlag rabattfähig sind oder nicht. Demnach darf der Großhändler einen Zuschlag von höchstens 3,15 Prozent (max. 37,80 Euro) erheben, zuzüglich eines Festzuschlags von 70 Cent. Der Wille, dass durch wenigstens 70 Cent pro Rx-Arzneimittel eine angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken durch die Großhändler sichergestellt ist, taucht an keiner Stelle im Gesetz auf. Die scheinbare Preisuntergrenze ist somit eigentlich eine Preisobergrenze – die Arzneimittelpreisverordnung wird aus Sicht der Großhändler nun zu einer Höchstpreisverordnung.

Vertreter des Großhandels wären nach dieser Urteilsbegründung vielleicht gerne mit einer Zeitmaschine in die Vergangenheit gereist. Die Absichten der Gesundheitsreform 2004 oder des AMNOG-Gesetzentwurfs 2011 hätten damals wesentlich klarer im Gesetzestext erfasst werden müssen. Und viele Apothekeninhaber wären bestimmt hinterhergereist und hätten ihre Konditionen für die letzten 13 Jahre womöglich ganz anders verhandelt. Fest steht, der pharmazeutische Großhandel ist unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung und ein wichtiger Partner der Apotheken vor Ort. Die Politik muss schnellstmöglich nachbessern, ansonsten droht der Branche ein ruinöser Wettbewerb.

Auf welches Zieldatum hätte man die Zeitmaschine am 19.10.2016 einstellen müssen, um die politischen Konsequenzen des EuGH-Urteils zu erblicken? So manch einer prophezeite damals, dass der Gesetzgeber unmittelbar nach dem Richterspruch handeln würde und sich alles zum Guten für das Apothekenwesen wendet. Einen politischen Stillstand von mehr als einem Jahr, dazu die zähen Koalitionsverhandlungen mit ungewissem Ausgang, hat wohl niemand voraussehen können.

Zurück in der Gegenwart müssen wir nun auf die Ergebnisse des Gutachtens warten und – traut man den ersten Informationen, die durchgesickert sind – befürchten, dass „ein Teil dieser Antworten die Apothekerschaft verunsichern könnte“ (frei nach Zypries’ Ministerkollege de Maizière). Eine angebliche Überfinanzierung mit Milliarden steht im Raum. Merkwürdigerweise entspricht die bekannt gewordene Summe un­gefähr dem durchschnittlichen Teilbetriebs­ergebnis der Apotheken mit den gesetzlichen Krankenkassen. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Zahlen als auch die Methodik der Studie noch eine gründliche Überprüfung erfahren.

Armin Edalat

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