Wirtschaft

Darf es etwas mehr sein?

Krankenkassen und ihren Chefs geht es gut

eda | Die gute Finanzlage der ­gesetzlichen Krankenkassen spiegelt sich in der Regel auch in den Salären ihrer Vorstände wider. Die Ärzte Zeitung nahm die Pflichtveröffentlichungen zum Anlass und hat die Gehälter in der Branche verglichen.

Jeweils zum 1. März müssen die Krankenkassen die Vergütungen ihrer Vorstände öffentlich machen. Zum „Gehaltskönig 2017“ wurde Dr. Jens Baas von der Techniker Krankenkasse ernannt. Rund 9000 Euro verdiente er im Vergleich zu 2016 mehr. Insgesamt blickt Baas damit auf ein Jahresgehalt von rund 324.000 Euro. Damit wird er fast so gut vergütet wie 2016 Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Bei den Kassenverbänden erhält Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzen­verband das höchste Gehalt in Höhe von 252.000 Euro.

Die Vorstandschefs der anderen Kassen lagen dagegen deutlich unter der Marke von 300.000 Euro. Professor Christoph Straub von der Barmer-GEK kam letztes Jahr auf 289.000 Euro, DAK-Chef Andreas Storm kassierte 270.000 Euro. Über ein deutliches Plus kann sich vor allem der Chef der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, freuen: Mehr als 16.000 Euro kommen hinzu und damit verfügt er über ein Gehalt von 272.000 Euro. Für Baden-Württembergs AOK-Chef Dr. Christopher Hermann wird das Gehalt mit insgesamt 260.000 Euro beziffert. Die Gehaltsliste bei den Innungskassen wird von Frank Hippler, IKK classic, angeführt (249.000 Euro). Die BKK Mobil Oil zahlt ihrem Vorstandschef Mario Heise rund 170.000 Euro aus.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) versucht in Rundschreiben, die Krankenkassen in ihrer Selbstverwaltung und bei der Festsetzung ihrer Vorstandsgehälter immer wieder zu ermahnen. Notwendig sei ein Gehalt, das „nach den Bedingungen des Marktes angeboten werden muss, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten“. Um einen Vergleich und Trend der Branche abzubilden, erfasst das BVA die durchschnittliche Grundvergütung der Kassenchefs in Diagrammen und gibt damit Gehaltskorridore vor. |

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