Recht

Aktuelles Urteil: Auch ein Beschäftigungsverbot kann „urlaubsreif“ machen

| Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine werdende Mutter, die bereits vor Beginn ihres Beschäftigungsverbotes einen Urlaubsantrag gestellt (und diesen auch genehmigt bekommen) hatte, diesen Urlaub nach der Schutzfrist oder im folgenden Urlaubsjahr beanspruchen kann (bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in Form einer Barabgeltung). Es sei, so das BAG, ohne Bedeutung, ob sich die Frau trotz des Beschäftigungsverbots hätte „erholen“ können.

(BAG, 9 AZR 575/15)

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