Gesundheitspolitik

Kommentar: Auf Datenschutz folgt Datenflucht

Armin Edalat

Der 25. Mai 2018 ist ein Tag, an den man sich wahrscheinlich noch lange erinnern wird. Zwar stand schon seit zwei Jahren fest, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) da zu geltendem Recht wurde, doch solche Termine kommen bekanntlich immer unverhofft. Und so hatten bis zum 24. Mai nur sieben EU-Länder alle Voraussetzungen geschaffen, um die DSGVO auch umzusetzen; acht Länder haben die Deadline sicher verpasst. Auch bei den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie den Start-ups sieht es nicht ­besser aus. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom waren drei Viertel der Unternehmen bis zum Stichtag mit der Umsetzung der DSGVO nicht fertig geworden. Mehr als die Hälfte beklagt Rechtsunsicherheit, ein Viertel wünscht sich dafür mehr qualifizierte Mitarbeiter und jedes zehnte Unternehmen sieht sein Geschäftsmodell gefährdet. Das Ziel des europäischen Gesetzgebers, mehr Transparenz zu schaffen und Anbieter von Suchmaschinen, Social Media und Plattformökonomien beim Datensammeln zur Rechenschaft zu verpflichten, ist lobenswert. Doch die strengen Vorgaben werden vor allem auf dem Rücken der Betriebe aus­getragen, die ursprünglich gar nicht im Fokus standen. Prof. Dr. Tobias Kollmann von der Universität Duisburg-Essen sieht darin einen drohenden Wettbewerbsnachteil und er warnt davor, dass gerade große Unternehmen zukünftig ihre Geschäfte dort abwickeln, wo sie am wenigsten beeinträchtigt werden. Kommt nach der Steuerflucht nun die „Datenflucht“? Auch bei digitalen Gesundheitsprojekten wird es also noch Rechtssicherheit brauchen.

Dr. Armin Edalat, Chefredaktion AZ

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