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Gesundheitspolitik
Angriff auf die Buchpreisbindung
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das u. a. die Bundesregierung berät. Für das nun vorgelegte Sondergutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ wurde der Monopolkommission kein Auftrag erteilt, sie erstellte es laut Pressemitteilung „aus eigenem Ermessen“. Als Anlass nennt sie „ein im Jahr 2016 ergangenes Urteil (...), in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat“.
Entsprechend ist die Argumentation: „Die nationalen Vorschriften über die Buchpreisbindung greifen erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein und stellen zudem einen schwerwiegenden Markteingriff dar. Nach Maßgabe des EU-Rechts wären somit objektive Belege dafür erforderlich, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt. Anhand der verfügbaren Informationen ist fraglich, ob sich solche Belege beibringen lassen.“
Es sei, so die Monopolkommission weiter, nicht auszuschließen und im Hinblick auf E-Books sogar wahrscheinlich, dass „der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Buchpreisbindung für mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit unvereinbar erklären wird“. Dann könnten sich – und auch hier zieht die Monopolkommission den Vergleich zum Arzneimittelmarkt – grenzüberschreitend tätige Unternehmen per Versand einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem weiter preisgebundenen inländischen stationären Buchhandel verschaffen.
Aus ökonomischer Sicht lasse sich, so die Monopolkommission, die Buchpreisbindung „nicht abschließend beurteilen“. Sie verlangsame „den Strukturwandel im stationären Buchhandel“ und bremse „die Entstehung nachfragemächtiger Buchhändler“.
Börsenverein hat zwei Gutachten in Auftrag gegeben
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels widerspricht dieser Argumentation und kritisiert u. a. die dürftige Datenlage. Zur Unterstützung hat er Anfang des Jahres zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, prüft die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Die Ergebnisse der Gutachten werden 2019 erwartet. |
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