Gesundheitspolitik

Drogeriemärkte schlagen Alarm

Zweifelhafte Kosmetikartikel bei Amazon und Ebay

STUTTGART (dpa/jb) | Den Apothekern ist bekannt, dass immer wieder apotheken- oder gar verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Ebay und Amazon auftauchen. Nun schlagen mehrere Drogerieketten Alarm, dass zweifelhafte Kosmetik­artikel über diese Plattformen vertrieben werden.

Die Handelsketten Rossmann, dm und Douglas fordern schär­fere Kontrollen beim Verkauf von Kosmetikartikeln über die Online-Plattformen von Ebay und Amazon Marketplace. Verkäufer, die ihren Sitz meist im außer­europäischen Ausland hätten, verkauften über die Plattformen Waren, die in Deutschland nicht vertrieben werden dürften, schrieben die Drogerieketten in gemeinsamen Briefen an die Bundesministerien für Verbraucherschutz und Ernährung sowie das Bundeskanzleramt. Die Briefe liegen der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor berichtete die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ über den Fall.

Die Ketten kritisierten in den Schreiben, dass ausländische Händler keine Konsequenzen fürchten müssten, die Plattformen träten als Vermittler auf und wiesen die Verantwortung von sich. Es erscheine „befremdlich, dass zum Schutze der Verbraucher im stationären Handel selbstverständlich auch das kleinste Geschäft mit aller notwendigen Strenge kontrolliert wird, während es Schwergewichten des Online-Handels ohne Weiteres möglich ist, frei von jeder staatlichen Aufsicht zu handeln“. Dies bedeute erhebliche Wett­bewerbsnachteile „für jeden red­lichen Händler“.

Plattformbetreiber in die Verantwortung nehmen

Plattformbetreiber müssten in die Verantwortung genommen werden, auch wenn sie das Geschäft lediglich vermittelten, so die Forderung der Drogerieketten. Immerhin erwirtschafteten Platt­formen wie Amazon erhebliche Provisionen.

Dem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge wies Amazon darauf hin, bei Verstößen Produkte zu prüfen und zu entfernen. Ebay betonte demnach, Verkäufer müssten sich an gesetzliche Bestimmungen halten.

Die Drogerieketten prangerten zahlreiche Rechtsverstöße bei Kosmetikartikeln an. Verwendungs- oder Warnhinweise fehlten demnach ebenso wie die Liste der Bestandteile, der Informationen etwa zu Allergenen entnommen werden könnten. Untersucht worden seien 24 der 100 meistverkauften Kosmetikartikel auf Amazon Marketplace, davon seien nur zwei rechtlich nicht zu beanstanden gewesen.

Bei Apothekern ist der Ärger bekannt

Den Apothekern ist dieses Pro­blem bekannt. Immer wieder tauchen bei Ebay oder Amazon apothekenpflichtige oder gar verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie dubiose Nahrungsergänzungsmittel auf. So hat sich beispielsweise der Verein Freie Apothekerschaft schon vor Jahren gegen den Privatverkauf von Arzneimitteln über Internetplattformen engagiert und eine Petition initiiert. Diese wurde trotz zu weniger Mitzeichner im Bundestag und in mehreren Landtagen behandelt.

2013 hatte sich der heutige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seiner damaligen Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt und sie um Mithilfe gebeten, Unterlassungsansprüche gegen die Unternehmen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Online-Plattformen anbieten, durchzusetzen. |

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