- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 24/2018
- Landarztquote in NRW
Gesundheitspolitik
Landarztquote in NRW
Laumann legt Gesetzentwurf vor
Am vergangenen Dienstag hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Landarztquote vorgestellt. „Über eine Vorabquote werden wir voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben können, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten“, kündigte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an.
Die Studienplätze sollen nicht von den Universitäten vergeben werden. Geplant ist vielmehr, dass das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) als zuständige zentrale Vergabestelle mit der Durchführung des Auswahlverfahrens betraut wird und auch die Vergabe der Studienplätze evaluiert.
Zu den Auswahlkriterien der Medizinstudenten sagte Laumann: „In die Auswahl der Studierenden werden neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen.“
Als Vertragsstrafe Kosten für Medizinstudium ersetzen
Konkret ist geplant, dass im Wintersemester 2019/20 168 Medizinstudienplätze im Rahmen der Landarztquote vergeben werden. Wer sich nach Abschluss des Studiums nicht daran hält, in eine unterversorgte Region als Hausarzt zu gehen, bekommt eine empfindliche Vertragsstrafe. Laut Laumann soll die Strafe so hoch sein wie die Kosten eines Medizinstudiums. Diese liegen nach Angaben des Ministeriums derzeit bei etwa 250.000 Euro. Die Landarztquote wird Laumann zufolge „frühestens in zehn Jahren neue Landärzte bringen“. Bewerben könnten sich auch Studieninteressenten aus den anderen Bundesländern. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.