Gesundheitspolitik

Warnhinweise für Analgetika

Bundesrat stimmt Verordnung zu

BERLIN (ks) | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag grünes Licht für die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung gegeben.

Es geht um OTC mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon. Ohne ärztlichen Rat dürfen sie nur drei oder vier Tage angewendet werden, sonst drohen erhebliche Nebenwirkungen. So steht es in den Packungsbeilagen. Doch diese lesen viele Patienten nicht. Darum soll künftig deutlicher auf sie hingewiesen werden.

Nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen OTC-Analgetika nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn vorn auf der äußeren Umhüllung in gut lesbarer Schrift der Warnhinweis steht: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgeschrieben!“ Für Defektur- oder Rezepturarzneimittel lautet der Warnhinweis: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärzt­lichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“

Die Übergangsfristen sind groß­zügig: Die Hersteller haben ab ­Inkrafttreten der Verordnung – voraussichtlich am 1. Juli – zwei Jahre Zeit für die Umstellung. Apotheken dürfen Packungen ohne Warnhinweis bis zum Verfallsdatum abverkaufen. |

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