Gesundheitspolitik

Warnung vor Testanrufen

Abmahnkanzleien suchen Verstöße gegen die DSGVO

STUTTGART (jb) | Kaum ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) scharf geschaltet, schon gibt es Hinweise darauf, dass es vereinzelt zu Testanrufen durch Abmahnkanzleien oder vergleichbare Institutionen kommt.

Dass die DSGVO Abmahnkanzleien ein neues Geschäftsfeld bietet, war abzusehen. Ein Dienstleister, der sich u. a. in Apotheken um den Datenschutz kümmert, warnt nun seine Kunden davor, dass es wohl vereinzelt zu Testanrufen durch Abmahnkanzleien oder vergleichbare Institutionen komme. Dabei rufen Testkunden in der Apotheke an und versuchen, der Schweigepflicht unterliegende Informationen telefonisch zu erfahren, z. B. durch Fragen zur Medikation von Ehepartnern oder zu deren Aufenthaltsort. Außerdem wird vor Testkäufern ­gewarnt, die prüfen, ob die vorgeschriebenen Kundeninformationen zum Datenschutz in der Apotheke aushängen und ob per­sonenbezogene Patientendaten in der Offizin wahrnehmbar sind.

Apothekenleitern wird geraten, das Team über solche Testanrufe bzw. Testkunden zu informieren. Das gesamte Personal sollte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Verschwiegenheit und deren Einhaltung, insbesondere am Telefon, hingewiesen werden.

Union will Abmahnwelle verhindern

Nach einem Bericht der „Welt“ plant die Union, noch vor der Sommerpause per Gesetz die Abmahngebühren in Bezug auf die DSGVO vorübergehend – also z. B. für ein Jahr – auszusetzen, damit der wirtschaftliche Anreiz für Abmahnkanzleien und -vereine entfällt.

Zudem sollte sichergestellt werden, dass möglichst keine personenbezogenen Daten in der Offizin von unbefugten Dritten zu hören oder zu sehen sind. Konkret geht es um herumliegende Re­zepte, Kassenzettel oder sonstige Unterlagen mit personenbezogenen Inhalten sowie vertrauliche Be­ratungsgespräche. |

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