- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 27/2018
- Impfstoff-Fixpreise ...
Gesundheitspolitik
Impfstoff-Fixpreise bleiben umstritten
Im April hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie beschlossen: Ab der kommenden Saison ist der tetravalente Grippeimpfstoff entsprechend der jüngsten STIKO-Empfehlung Kassenleistung. Die Krankenkassen haben auf die Neuerung reagiert – ebenso auf die im vergangenen Jahr mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) beschlossene Abschaffung von Impfstoffausschreibungen. Statt exklusiver Rabattverträge über Dreifach-Grippeimpfstoffe gibt es immer mehr regionale Vereinbarungen mit Apothekerverbänden über Vierfach-Impfstoffe zum Festpreis. Vorreiter war die AOK Nordost. Ihre Verträge mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden allerdings von den Impfstoffherstellern GlaxoSmithKline (GSK) und Sanofi juristisch angegriffen – mit unterschiedlichem Erfolg. Die Vergabekammer des Bundes befand die Verträge für unzulässig, das Landessozialgericht Hessen beanstandete sie hingegen nicht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Indessen haben auch die Kassen in Bayern mit dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) einen festen Preis für tetravalente Impfstoffe vereinbart. Der Vertrag sieht nach Auskunft des BAV zwei Abrechnungskategorien vor, die unterschiedliche Preise von drei Herstellern berücksichtigen. „Es gibt also keine Preisexklusivität“, so der BAV. So beträgt der Abrechnungspreis der Apotheke bei herstellerneutraler Verordnung je Dosis 11,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer – das ist etwas mehr als im Nordosten (10,95 Euro inkl. MwSt.). Bleibt die Verordnung mit Produktbezeichnung bestehen, wird der Abrechnungspreis wie folgt gebildet: gelisteter Apothekeneinkaufspreis (AEK) plus 1 Euro je Dosis zzgl. Mehrwertsteuer. Dabei sind die Ärzte von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot angehalten, herstellerneutral zu verordnen. Die Vereinbarung wurde laut BAV bereits im April abgeschlossen. Sie laufe „sehr gut und reibungslos“.
GSK: Nichts anderes als Exklusivverträge
Bei GSK hält man auch von der bayerischen Regelung nichts: „Aus unserer Sicht sind alle Fixpreisvereinbarungen, bei denen die Versorgung der Versicherten von einem bestimmten Impfstoffpreis (unabhängig von dessen Höhe) abhängig gemacht wird, regelmäßig rechtlich unzulässig.“ Mit diesem Modell werde exakt die Situation herbeigeführt, die der Gesetzgeber mit dem AMVSG explizit vermeiden wollte. GSK ist überzeugt: Auch das Fixpreismodell führt dazu, dass die Versorgung mit Grippeimpfstoffen exklusiv einem Impfstoffhersteller zugewiesen wird. „Auch bei einem höheren Fixpreis wie in Bayern wird ein ökonomisch handelnder Apotheker gezwungen, den billigsten Impfstoff abzugeben, so dass keine Verteilung auf mehrere Anbieter zustande kommt. Dieses ist im Sinne einer Versorgungssicherheit unhaltbar.“ |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.