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- AZ 27/2018
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Fehlende Exekutive
Die ABDA ist nicht allein. Blickt man in die „Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände“, auch „Lobby-Liste“ genannt, dann findet man mehr als ein Dutzend Vereine und Gruppierungen, die den Anspruch erheben, für die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu stehen. Einerseits ist das nachvollziehbar und wichtig, denn es gibt nun mal die hoch spezialisierten Bereiche und Tätigkeitsfelder, wie Kliniken und Zytostatikahersteller, für die es einer eigenen politischen Stimme bedarf. Andererseits kann es auch schnell zu einem Kompetenzgerangel kommen und Politiker irritieren, wenn mehrere Verbände gleichzeitig den Anspruch erheben, für das System der öffentlichen Apotheken zu sprechen. Zuletzt traten zum Beispiel der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) sowie der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) mit Positionspapieren öffentlich in Erscheinung, die sich hinsichtlich des Rx-Versandverbotes deutlich von der ABDA abgrenzen. So soll der Rx-Versand als „sinnvolle Ergänzung“ unter bestimmten Bedingungen und in einem konkreten Umkreis möglich sein. Was die Verbände dabei völlig ausblenden: Es darf in der Angelegenheit nicht darum gehen, welcher Verband dem Gesundheitsminister mit seinen Vorschlägen besser als die ABDA gefällt. Kompromisse oder alternative Konzepte lenken nur vom eigentlichen Problem ab. Würden Krankenkassen und Behörden geltende Verträge und Gesetze bei den Arzneimittelversendern endlich durchsetzen und die Verstöße konsequent sanktionieren, wäre ein Rx-Versandverbot nämlich gar nicht notwendig.
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