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Management

Beim Arbeitsunfall gibt’s mehr Geld

Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft kann sich lohnen

bü | Ob’s während der Arbeit oder auf einem Arbeitsweg passiert ist: Ein Arbeitsunfall bringt Arbeitnehmern einen deutlich höheren Lohnersatz.

Ob einem Arbeitnehmer ein Unfall während der Freizeit oder bei der Arbeit zustößt; ob ein Verkehrs­unfall auf einer Wochenendtour oder auf einem Arbeitsweg Ver­letzungen zur Folge hat: Die körperlichen Schmerzen sind dieselben. Finanziell allerdings kann es durchaus von Bedeutung sein, ob man sich eine Krankheit durch einen „Arbeitsunfall“ zugezogen hat. Es kann deshalb sehr lohnen, sich für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls einzusetzen, wenn die Berufsgenossenschaft anderer Auffassung sein sollte.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die arbeitsun­fähig krank sind, erhalten als Verdienst­ersatz Krankengeld, wenn der Lohn- beziehungsweise Gehalts­anspruch gegen die Firma abgelaufen ist. Ist ein Arbeits- oder Wegeunfall Grund für den Arbeitsausfall, so besteht Anspruch auf „Verletztengeld“. Das ist der Lohnersatz der Berufs­genossenschaften.

  • Berechnungsgrundlage „Regellohn“

Und der kann – bei Verdiensten über der Beitragsbemessungs­grenze von 4425,00 Euro in der Krankenversicherung – erheblich höher sein als das Krankenkassen-Krankengeld. In der Unfall­versicherung gelten nämlich weit höhere Grenzbeträge. Das Verletztengeld wird von einem „Regellohn“ berechnet, der dem zuletzt erzielten regelmäßigen Brutto­arbeitsentgelt entspricht. Der höchste Regellohn beträgt zum Beispiel bei den Krankenkassen 147,50 Euro pro Tag, bei der für die Apotheken zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) liegt er bei 233 Euro.

Berechnet wird das Verletztengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach den Sätzen der Berufsgenossenschaft. Ausgezahlt wird es allerdings in deren Auftrag von den Krankenkassen.

  • Großzügiges Verletztengeld

Das bei Arbeits- oder Wege-Unfällen zustehende Verletztengeld macht 80 Prozent des vorher regelmäßig erzielten Bruttoverdienstes aus; maximal gibt’s das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Beträgt der Bruttolohn eines Arbeitnehmers zum Beispiel 120 Euro kalendertäglich, also 3600 Euro im Monat, so ergibt das ein Verletztengeld der gesetz­lichen Unfallversicherung von 96 Euro pro Tag. Das höchste Verletztengeld beläuft sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege auf 186 Euro; das höchste Brutto-Krankengeld beträgt dagegen nur 103,25 Euro pro Tag.

  • Beitragsabzüge schmälern die Leistungen

Übrigens: Sowohl vom Krankengeld der Krankenkassen als auch vom Verletztengeld der Berufs­genossenschaften werden Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von 10,80 Prozent abgezogen und an die Rentenanstalt sowie die Arbeitsagentur abgeführt (Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,55% – zuzüglich gegebenenfalls 0,25% Beitragszuschlag für Kinderlose – dürfen allerdings nur am Krankengeld gekürzt werden). Mindestens denselben Betrag legen Krankenkasse beziehungs­weise Berufsgenossenschaft – sozu­sagen als „Arbeitgeberanteil“ – drauf. Für Bezieher von Verletztengeld sind zwar auch Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, diese übernimmt aber die Berufsgenossenschaft in Höhe von 7,3 Prozent – zuzüglich des Zusatzbeitrags von (zum Beispiel) 0,9 Prozent, der ansonsten zu­lasten der Versicherten geht.

Freiwillige Absicherung für Selbstständige

Selbstständige Apotheker sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig versichern, um bei einem Arbeitsunfall, bei Unfällen auf Dienstreisen oder bei einer an­erkannten Berufskrankheit abge­sichert zu sein.

Faltblatt der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Faltblatt „Freiwillige Versicherung für Apothekerinnen und Apotheker“ zum Download bereitgestellt.

Geben Sie auf unserer Internetseite DAZ.online den Webcode J8RS9 in das Suchfeld ein und Sie gelangen direkt auf die Seite der BGW an die entsprechende Stelle zum Download.

Die Versicherungssumme muss mindestens 22.000 Euro betragen und darf 84.000 Euro nicht überschreiten. Der jährliche Beitrag liegt bei einer Versicherungssumme von 22.000 Euro bei 91,04 Euro, bei einer Versicherungssumme von 84.000 Euro bei 347,61 Euro.

Das Angebot der Leistungen umfasst die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Dazu zählen insbesondere die Über­nahme der Kosten der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung sowie im Anschluss daran Maßnahmen für die beruf­liche Wiedereingliederung.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts gibt es Verletztengeld (bei „Arbeitsunfähigkeit“), das im ­Normalfall pro Kalendertag den 450. Teil der gewählten Versicherungssumme ausmacht. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 22.000 Euro beträgt das Verletztengeld 48,89 Euro täglich, bei einer Versicherungssumme von 84.000 Euro gibt es 186,67 Euro/Tag. Wer langfristig gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Rente, die je nach Versicherungssumme zwischen 1222 Euro und 4666 Euro pro Monat liegt. |

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