Gesundheitspolitik

Bellartz-Prozess: Keine weiteren Zeugen

Strafverfahren wird sich noch bis in den Dezember ziehen

BERLIN (bro/az) | Seit Januar 2018 stehen der Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und der Systemadministrator Christoph H. vor dem Landgericht Berlin. Sie sind unter anderem angeklagt, Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Doch der Prozess stockt seit Monaten. Neue Argumente sind nicht mehr zu hören. Dennoch ist ein baldiges Ende des Verfahrens nicht in Sicht.

Laut Anklage soll Bellartz den IT-Experten, der damals im BMG tätig war, dafür bezahlt haben, für ihn interne E-Mails von Staatssekretären und aus dem Apothekenfachreferat aus dem Ministerium kopiert zu haben. Bellartz soll diese Informationen dann für die Berichterstattung bei Apotheke Adhoc genutzt haben und auch an die ABDA weitergeleitet haben, deren Pressesprecher er zum damaligen Zeitpunkt war. Die Zeugen sind längst gehört, die Anwälte der Angeklagten haben schon mehrfach deutlich gemacht, warum sie die Anklage für haltlos halten. Dennoch lässt das Gericht mit einem Urteil auf sich warten. In der Zwischenzeit stellt vor allem Bellartz-Verteidiger Carsten Wegner immer wieder neue Anträge, über die die Richter befinden müssen. Bislang erfolglos: Das Gericht hat bereits zahlreiche solcher Anträge abgelehnt.

Nach diesem Muster verlief auch der Prozesstag am vergangenen Mittwoch: Wegner beschwerte sich erneut darüber, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens in einem Medienbericht gesagt hat, Bellartz sei ein „Lobbyist“. Sein Mandant habe nie einen Hausausweis im Bundestag gehabt, sei in keinem Lobbyregister geführt und habe zu dieser Zeit als Journalist gearbeitet. Wegner warf der Staatsanwaltschaft zudem nicht weniger als ein „Systemversagen“ vor. Diese Äußerung bezog er darauf, dass Staatsanwalt Roland Hennicke erst einen Tag bevor er im Prozess auftreten musste mit dem Fall vertraut gemacht wurde. Wegner zog folgende Schlussfolgerung: „Müssen wir mit weiteren Überraschungen rechnen?“ Er zitierte ein Sprichwort: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“ Erneut beantragte Wegner daher auch eine Zeugenanhörung des Staatsanwaltes.

Beim Staatsanwalt selbst prallte diese Kritik jedoch ab. Er sehe eine mögliche Zeugenvernehmung seiner Person nicht im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf, so der Staatsanwalt. Inhaltlich wollte er aber keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

Bahr soll nicht aussagen

Und auch beim Gericht hatte der Anwalt wieder einmal keinen Erfolg: Die Strafkammer will weder den Staatsanwalt im Zeugenstand sehen noch den Ex-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Dessen Vorladung hatte die Bellartz-Verteidigung aber am letzten Prozesstag gefordert. Wegner wollte damit herausfinden, ob es damaligen BMG-Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt war, private und Dienst-E-Mails in ihren Postfächern zu vermischen. Das Gericht lehnte dies ab mit der Erklärung, dass die Bewertung der Schuld nicht davon abhänge.

Schließlich erklärten die Richter auch noch, dass sie der Verteidigung keine Hinweise zum Verfahrensstand geben werden. Zur Erklärung: Wegner hatte dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sich das Verfahren nur noch um ein „gegenständliches Nichts“ drehe, weil bei Bellartz nie entsprechende Mails gefunden worden seien. Das stritten die Richter auch nicht ab. Aber der Fakt, dass keine Mails gefunden worden seien, führe nicht dazu, dass die Verfahrensbeteiligten Recht darauf hätten, solche Hinweise über den Stand des Verfahrens zu erhalten.

Ein Ende des Prozesses ist weiterhin nicht in Sicht. Das Gericht legte weitere Termine fest, die bis in den Dezember 2018 hineingehen. |

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