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- AZ 44/2018
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Gesundheitspolitik
Die Brexit-Sorgen der FDP
Was geschieht mit britischen Versandapotheken?
Das Vereinigte Königreich ist eines der Länder, in dem für den Versandhandel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen – weshalb es auch auf der sogenannten Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steht (neben den Niederlanden, Island, Schweden und Tschechien). Von der Bundesregierung wollte die FDP-Fraktion daher wissen, welche Folgen deutsche Verbraucher zu erwarten haben, wenn zukünftig kein Arzneimittelversandhandel aus Großbritannien mehr möglich ist. Zudem fragten die Liberalen, wie es um die künftige Geltung zentraler Arzneimittelzulassungen im Vereinigten Königreich steht und ob die Bundesregierung die Gefahr sieht, dass es durch den Brexit zu gravierenden Beeinträchtigungen bestehender Arzneimittel-Lieferketten kommen könnte.
In der nun vorliegenden Antwort geht der parlamentarische Staatssekretär im BMG Dr. Thomas Gebhardt (CDU) zunächst auf die Brexit-Verhandlungen im Allgemeinen ein. Ebenso darauf, in welcher Weise die Bundesregierung bei ihren Gesetzgebungsverfahren den Ausgang des Brexits berücksichtigt und wo es offizielle Informationen rund um den Brexit gibt – im Gesundheitsbereich etwa beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Zum Thema britische Versandapotheken schreibt er: „Sofern keine entsprechenden Vereinbarungen im Rahmen der Brexitverhandlungen geschlossen werden, wird ein Versand von Arzneimitteln durch im Vereinigten Königreich ansässige Versandapotheken nach Deutschland nicht mehr zulässig sein. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Versandapotheken mit Sitz im Vereinigten Königreich Arzneimittel nach Deutschland versenden. Relevante Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Verbraucher in Deutschland infolge der Einstellung der Vertriebstätigkeit der Versandapotheken im Vereinigten Königreich nach Deutschland werden nicht gesehen.“ |
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