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Gesundheitspolitik
Bewährungsstrafen für Benzo-Handel
BERLIN (ks) | Im bayerischen Landshut sind am 22. Januar sieben Personen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen verurteilt worden – darunter zwei Apotheker. Das Verfahren gegen zwei weitere Apotheker, die ebenfalls zu der „Bande“ gehörten, wurde abgetrennt. Alle neun hatten in den Jahren 2005 bis 2008 einen schwunghaften illegalen Handel mit Benzodiazepinen im Internet betrieben. Die Käufer kamen vornehmlich aus den USA (siehe AZ Nr. 4, 2018, S. 2). Nicht zuletzt, weil sie geständig waren, fielen die Strafen relativ milde aus. Drei der Angeklagten wurden zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die übrigen Haftstrafen liegen zwischen einem Jahr und einem Jahr und elf Monaten. Hinzu kamen Geldstrafen, die teilweise 200 und teilweise 360 Tagessätze umfassen. Einer der Apotheker wurde wegen fast 30.000 Taten verurteilt und erhielt ein Jahr auf Bewährung sowie 360 Tagessätze à 200 Euro. Für einen anderen Apotheker lautet das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen je 80 Euro. |
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