DAZ aktuell

Zyto-Apotheker: Hilfstaxe kündigen!

VZA-Jahrestagung unter dem Schatten des Schiedsstellen-Beschlusses zur Hilfstaxe

BERLIN (ks) | Nachdem sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband nicht auf neue Preise für parenterale Zyto-Zubereitungen einigen konnten, entschied im Januar die Schiedsstelle. Doch ihr Beschluss sorgt für Unmut. Der DAV klagt gegen ihn. Dabei wird er vom Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) unterstützt – auch finanziell. Doch ganz spannungsfrei ist das Verhältnis der beiden Verbände offenbar nicht.

Der Schiedsstellenbeschluss bereitet den Zyto-Apothekern große Probleme – das wurde bei der VZA-Jahrestagung am 16. und 17. März in Berlin deutlich. Hier wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, der den DAV nachdrücklich auffordert, die Anlage 3 der Hilfstaxe unverzüglich zu kündigen. „Der Schiedsspruch hat das Zeug dazu, die Herstellung von Zytostatika zum Verlustgeschäft zu machen. Es geht jetzt um wirtschaftliche Schadensbegrenzung“, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.

Der VZA kündigte an, ein erweitertes, statistisch abgesichertes Gutachten über die Kosten der Herstellung von Sterilrezepturen in den Zyto-Apotheken erstellen zu lassen – um auskömmliche Arbeitspreise zu erreichen und die wirtschaftlichen Risiken bei der Vergütung angemessen berücksichtigt zu bekommen. Leider gebe es im DAV viel Skepsis und Ressentiments gegenüber dem VZA und einer engen Zusammenarbeit, heißt es seitens des Verbands.

Doch im Fall der Hilfstaxe sind die ­Zyto-Apotheker auf die zuständige Verhandlungskommission des DAV angewiesen. „Es sind Schritte erforderlich, dem DAV auf Augenhöhe zu begegnen und dessen Schlagkraft und Durchsetzungsfähigkeit zu stärken“, sagte Peterseim. Dazu müssten auch die Landesapothekerverbände mit ins Boot genommen werden.

Der VZA weist darauf hin, dass sich die gegen den Schiedsspruch eingelegten Rechtsmittel nicht nur gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe, sondern auch gegen wesentliche Inhalte richten. Doch das ist dem VZA zu wenig. Der Schiedsspruch enthalte „eine Menge an Ungereimtheiten, die dringend beseitigt werden müssen“, so Peterseim. So kritisiert der VZA, dass die festgelegten pauschalen Abschlagssätze auf den gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Kassen der Systematik der Arzneimittelpreisverordnung widersprechen. Die öffentlichen Apotheken könnten den Abschlag im Einkauf oftmals nicht realisieren und seien dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt. Zudem sei versäumt worden, eine erhöhte Herstellungs- und Dienstleistungspauschale durchzusetzen. Aus VZA-Sicht muss die Hilfstaxe neu verhandelt werden. „Keinem Patienten ist damit gedient, wenn die Apotheken Verlustgeschäfte machen“, so Peterseim. |

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