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BMG arbeitet am Rx-Versandverbot ...
Meinungsbildung nicht abgeschlossen – Grüne beklagen „aussichtsloses Vorhaben“
Auch wenn die Formulierung zum Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag prägnanter hätte ausfallen können – eins ist klar: Die Koalitionäre müssen sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Und die Grünen-Fraktion hat die Absicht, ihnen das nicht leicht zu machen. Die Fraktion löcherte das BMG bereits Anfang März mit einem 18-seitigen Fragenkatalog. Aufhänger der Kleinen Anfrage war nicht zuletzt, dass Juristen darüber streiten, ob ein Verbot gegen Verfassungs- und/oder Europarecht verstößt und ob ein Staatshaftungsrisiko bestehen könnte. Behauptet hatte ein solches Haftungsrisiko Prof. Christian Koenig in einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Dies hatte auch das Bundesfinanzministerium (BMF) hellhörig werden lassen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des frühreren Gesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) zeigte sich das BMF im März 2017 unter Hinweis auf „die Möglichkeit eines beträchtlichen fiskalischen Risikos“ ablehnend. Zu dieser Zeit agierte übrigens Gröhes Nachfolger Jens Spahn als Staatssekretär im BMF.
Weiss: „Meinungsbildungsprozess nicht abgeschlossen“
Genau nach diesem „fiskalischen Risiko“ fragten jetzt die Grünen – und ob der Bundesregierung inzwischen neue Zahlen und Fakten vorliegen. In ihrer Antwort geht Staatssekretärin Weiss auf die Hälfte der Fragen allerdings gar nicht ein. Insbesondere nicht auf solche zu neu gewonnenen Erkenntnissen, ob Rx-Boni und Rx-Versand die flächendeckende Versorgung gefährden könnten. Sie verweist lediglich auf ihre Vorbemerkung, in der sie zunächst den Rx-Versandverbots-Passus des Koalitionsvertrags im Wortlaut wiederholt. Dazu erklärt sie: „Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit unverzüglich aufgenommen; der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen.“ Das gibt wenig Hoffnung, auf eine schnelle Lösung.
Zur Frage, ob die Bundesregierung „definitiv zusichern“ könne, dass ein Verbot des Rx-Versandhandels mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist und insofern keine fiskalischen Risiken für den Bund entstehen, erklärt Weiss: „Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch setzt voraus, dass ein Mitgliedstaat die Grenzen seines Handlungsermessens offenkundig und erheblich überschritten hat.“ Dafür müsse nach ständiger Rechtsprechung des EuGH Willkür, ein vorsätzlicher Verstoß gegen Unionsrecht oder ein unentschuldbarer Rechtsirrtum vorliegen. „Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten ihres mitgliedstaatlichen Handlungsermessens beachten“, verspricht Weiss.
Schulz-Asche: Wahlbetrug an Apothekern
Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche hat kein Verständnis für die schmale Antwort aus dem BMG. Für sie grenzt das Vorgehen an „Wahlbetrug“. „Das ganze Jahr 2017 über hat die Union den Apothekern den Mund mit dem rechtlich und politisch fragwürdigen Versandverbot wässrig gemacht. Jetzt stellt sich heraus: Das Spahn-Ministerium ist nackt. Nicht mal ansatzweise kann eine für einen Gesetzentwurf erforderliche Begründung für das Versandverbot vorgelegt werden.“ Aus Sicht der Grünen ist es die „Wahrheit“, dass es keine guten Gründe gibt, den seit 2004 in Deutschland erlaubten Rx-Versandhandel wieder zu verbieten. Schulz-Asche weiter: „Wir lassen jedoch nicht locker und werden unsere Anfrage so oft wiederholen, bis die Bundesregierung von ihrem aussichtslosen Vorhaben endlich ablässt und sich stattdessen tatsächlich der Stärkung der Apotheke vor Ort widmet.“ |
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