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Adexa-Info
Familienfreundlich – aber wie?
Kinderbetreuung in der Diskussion
In den Medien wird das Thema der vorschulischen Kinderbetreuung derzeit wieder kontrovers diskutiert – angestoßen durch die Pläne des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, eine Schulpflicht ab drei Jahren einzuführen. Braucht auch Deutschland eine allgemeine Kindergarten- bzw. Vorschulpflicht, um Sprachkenntnisse, Sozialverhalten und Integration rechtzeitig vor der Einschulung zu fördern? Reicht es, lediglich Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten für 18 Monate zum Kitabesuch zu verpflichten, wie dies in Berlin festgelegt ist (auch wenn dort die Umsetzung nicht funktioniert)?
Unabhängig davon, ob man diese Fragen bejaht oder verneint: In vielen Kommunen ist es nach wie vor schwierig, einen passenden Betreuungsplatz für den Nachwuchs zu finden. Eine Kindergartenpflicht ab drei Jahren würde dieses Problem weiter verschärfen. Denn neben dem Problem der Finanzierung gibt es bereits jetzt nicht ausreichend Erzieher.
Auch die von der Politik angestrebte Einführung kostenloser Betreuungsplätze für alle Familien wäre ein Gewaltakt, den man ohne entsprechende Steuergelder des Bundes nicht flächendeckend stemmen kann. Ob die im GroKo-Vertrag bis 2021 vorgesehenen 3,5 Milliarden Euro dafür ausreichen, darf bezweifelt werden. Auch hier gibt es Diskussionen darüber, ob diese familienpolitische Maßnahme wirklich sinnvoll ist. Denn sie entlastet gutsituierte Familien weitaus mehr als einkommensschwächere.
Apotheken: Licht und Schatten
Wer in einer öffentlichen Apotheke arbeitet, der wird – wenn denn ein Betreuungsplatz in der Krippe, Kita oder im Hort vorhanden ist – auch relativ gut einen Arbeitsplatz in Teilzeit finden können. Finanziell ist das für Mütter wie Väter allerdings keine Dauerlösung, weil Gehalt und Rentenansprüche entsprechend niedrig sind.
Die Auswirkungen von Teilzeit- und Minijobs auf die Altersversorgung sollten gerade Frauen immer mit im Blick haben, wenn zwischen Familienarbeit und Berufstätigkeit abgewogen wird. Aber auch die Arbeitgebervertretungen müssen sich darüber im Klaren sein: Teilzeitarbeit bietet alleinerziehenden Apothekenangestellten in der Regel kein existenzsicherndes Einkommen, weil das Gehaltsniveau nicht so hoch ist wie in anderen, männerdominierten Branchen.
Viele Arbeitgeber sind bei dem wachsenden Fachkräftemangel aber auch froh, wenn ihre Mitarbeiter eher früher als später wieder zur Vollzeit zurückkehren.
Wie können Arbeitgeber zur Vereinbarkeit beitragen?
Apotheken können – im Gegensatz zu größeren Unternehmen – in der Regel keine Plätze in einem eigenen Betriebskindergarten zur Verfügung stellen. Allerdings ist es auch für kleinere Betriebe möglich, seinen Angestellten finanziell unter die Arme zu greifen, damit die Betreuungskosten nicht zu einem Hemmnis für die Arbeitsaufnahme werden. Oder man unterstützt bei den Fahrtkosten, die zu einer weiter entfernt liegenden Einrichtung mit günstigeren Betreuungszeiten entstehen.
Familienfreundliches Teamklima
Neben solchen konkreten Hilfen ist ganz entscheidend für berufstätige Eltern, wie familienfreundlich und flexibel Arbeitgeber und Kollegenkreis tatsächlich sind. Wer schon bei einer reduzierten Stelle ständig Stirnrunzeln und unfreundliche Kommentare erntet, wenn das Kind krank ist oder wegen einer Veranstaltung in der Kita ein Tausch erbeten wird, der wird sich dreimal überlegen, auf Vollzeit aufzustocken. Verständnis für solche Bedürfnisse ist das eine, eine ausreichende Personaldecke, die auch Urlaub in den Ferienzeiten und Erkrankungen berücksichtigt, das andere.
Niemand kann als Elternteil erwarten, dass der Rest des Teams „juchhu“ schreit, wenn man ausfällt oder früher los muss. Aber ein permanent schlechtes Gewissen trägt auch nicht dazu bei, dass man fehlerfrei und motiviert arbeitet. Hier können regelmäßige Teambesprechungen und Mitarbeitergespräche helfen, Konflikte zu lösen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
ADEXA-Juristin und Kommunikationsexpertin Minou Hansen rät Angestellten, schon vor dem Wiedereinstieg die Kontakte zum Team zu pflegen: „Ein kleiner Besuch ab und zu in der Apotheke und gelegentliche Telefonate mit der Apothekenleitung stabilisieren die Bindung während der Elternzeit. Ebenso können Sie auf diese Weise frühzeitig besprechen, wie Sie wieder starten möchten.“
Ausbildung in Teilzeit
Ein Spezialfall ist die Ausbildung in Teilzeit, um Kleinkinder (oder andere Angehörige) betreuen zu können. Dazu Michaela Freudenfeld, Leiterin des Referats Schulen & Unis bei ADEXA:
„Zumindest für Ausbildungen im dualen System wie die PKA-Ausbildung ist seit 2005 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben, dass die betriebliche Ausbildungszeit in Teilzeit absolviert werden darf. Praktisch bedeutet das zum Beispiel: vormittags fünf Stunden Ausbildung in der Apotheke, nachmittags Zeit für die Pflege bzw. Kinderbetreuung. Die Berufsschulzeit wird in der Regel nicht verkürzt. Die Ausbildungszeit von drei Jahren insgesamt verlängert sich aber nicht.“
Zwar wird diese Möglichkeit bisher nur selten genutzt, aber wenn, dann meist erfolgreich.
Auch für PTA-Praktikanten und Pharmazeuten im Praktikum gibt es im Einzelfall Entscheidungen des zuständigen Prüfungsamtes, das Praktikum in Teilzeit absolvieren zu können; allerdings verlängert es sich bei diesen beiden Ausbildungsgängen.
Dass sich die Regierung im GroKo-Vertrag eine Förderung der Ausbildung in Teilzeit auf die Fahnen geschrieben hat, ist aus Gewerkschaftssicht zu begrüßen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie als ADEXA-Mitglied im aktuellen Spektrum 2/2018 (siehe Kasten oben). |
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