DAZ aktuell

Rückenwind für Stationsapotheker

Bundesapothekerkammer und Klinikapotheker planen Weiterbildungskonzept

BERLIN (bro/ks) | Es bewegt sich etwas in Sachen Stationsapotheker: Nicht nur der Deutsche Apothekertag hat sich für mehr Pharmazeuten auf den Stationen der Kliniken ausgesprochen. Auch die niedersächsische Regierung verfolgt dieses Ziel. In der zweiten Junihälfte werden sich zudem die Gesundheitsminister und -senatoren aller Bundesländer mit dem Thema befassen. Der Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) hat indessen beschlossen, eine entsprechende Zusatzweiterbildung zu konzipieren.

Schon seit dem vergangenen Jahr ist in Niedersachsen die flächendeckende Einführung der Stationsapotheker Thema. Nachdem die rot-grüne Landesregierung ihr Vorhaben vor der Landtagswahl nicht mehr umsetzen konnte, arbeitet nun die neue Große Koalition in Hannover daran, die Stationsapotheker im niedersächsischen Kranken­hausgesetz zu verankern. SPD-Gesundheitsministerin Carola Reimann will damit auch auf die sogenannten Pflegemorde reagieren, bei denen ein Krankenpfleger mehrere Menschen mit einem Arzneimittel umbrachte.

Anfang Mai haben zudem die Chefs der Gesundheitsbehörden aus den Bundesländern einen Antrag beschlossen, in dem unter anderem gefordert wird, die Einführung von Stationsapothekern in ganz Deutschland zu prüfen. Diesen Beschluss legen die Behördenchefs nun der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vor, zu der am 20. und 21. Juni die Gesundheitsminister aller Bundesländer zusammenkommen. Der Antrag umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen unter dem Titel „Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik“. Zum Punkt der Stationsapotheker heißt es: „Die GMK sieht im Sinne der Patientensicherheit auch die AMTS als zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung an. In diesem Sinne bittet die GMK das BMG, zu prüfen, ob und wie die Beteiligung von Apothekerinnen und Apothekern als Beratungspersonen für die Stationen im Krankenhaus und die verbindliche Einrichtung einer Arzneimittelkommission im Krankenhaus zu regeln ist.“

BAK und ADKA erarbeiten Curriculum

Angesichts dieser Entwicklung machen sich auch die Apotheker Gedanken, wie sie sich für einen vermehrten Einsatz auf der Station vorbereiten können. Eine Zusatzweiterbildung soll nun erarbeitet werden: „Der Vorstand der Bundesapothekerkammer hat sich dafür ausgesprochen, eine Weiterbildung für den Bereich ‚Apotheker auf Station‘ (Arbeitstitel) zu etablieren“, erklärte eine BAK-Sprecherin auf Nachfrage. „Mögliche Anforderungen und Inhalte werden in den nächsten Monaten in der Bundesapothekerkammer diskutiert, bevor sie der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“

Die ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V. – unterstützt die Initiative zur Entwicklung einer Bereichsweiterbildung ­„Stationsapotheker“ ausdrücklich und ­verweist darauf, dass sie von der Apothekerkammer Niedersachsen und der ADKA gemeinsam angestoßen wurde. „Diese soll der Sicherstellung einer ­hohen Qualität klinisch-pharmazeutischer Dienstleistungen im Krankenhaus dienen, die von Berufs- und Landespolitik inzwischen flächendeckend gefordert werden“, so die ADKA in einer ersten Stellungnahme. Die Mitgliederversammlung der ADKA hat vergangene Woche bereits einen Beschluss zur Aus- und Weiterbildung gefasst, der auch die Bereichsweiterbildung „Stationsapotheker“ beinhaltet. Die ADKA kündigte an, sich an der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Bereichsweiterbildung aktiv zu beteiligen.

Wie geht es nun also weiter? Die BAK wird eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Klinikapotheker bilden, die sich auf Lehrinhalte, zeitliche Abläufe und Konzeption der Weiterbildung einigt. Dann wird das gesamte Konzept der BAK-Mitgliederversammlung vorgelegt. Beschließt diese das Konzept, können die einzelnen Kammern es in ihre Weiterbildungsordnungen integrieren. So wird sicher­gestellt, dass die Lehrinhalte und Wissensstandards überall in Deutschland gleich sind. Dieser gesamte Prozess dauert in der Regel ein Jahr. Es ist also durchaus möglich, dass die BAK die neue Weiterbildung noch in diesem Jahr beschließt und an die Kammern weitergibt. |

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