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FDP fragt nach Rx-Versandverbot
Nicht nur die Apotheker warten auf ein Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium in Sachen Versandhandelskonflikt. Auch die Politik bohrt. Im Mai hat die FDP-Bundestagsfraktion mit einer Kleinen Anfrage versucht, von der Bundesregierung mehr zum Stand beim Rx-Versandverbot zu erfahren. Weit gekommen ist sie damit nicht. Zusammenfassend heißt es in der Antwort: „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung dieser Vereinbarung ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.“ Die FDP hat für diese Verschlossenheit kein Verständnis. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, erklärte gegenüber DAZ.online: „Die Bundesregierung setzt ihre Untätigkeit zulasten des inländischen Versandhandels fort. Auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland, ist die Bundesregierung lediglich in der Lage, einen Satz aus dem Koalitionsvertrag zum Verbot des Versandhandels zu zitieren.“
Was macht die Regierung gegen „Rosinenpickerei“?
Auch die Linksfraktion hat mit einer Kleinen Anfrage zum Thema Versandhandel nachgehakt. In dem Papier zitiert sie den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, nach dem ein Verbot verfassungskonform wäre, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Oppositionsfraktion will wissen, wann das Rx-Versandverbot umgesetzt wird. Bezüglich der Rechtsprüfung wollen die Linken wissen, welche Fachleute eingebunden sind, und ob das oben erwähnte Rechtsgutachten des Bundestages beachtet werde. Schließlich fragt die Fraktion nach der Entwicklung der Apothekenzahl in den vergangenen Jahren und anschließend nach der Entwicklung der Umsätze der EU-Versender seit dem EuGH-Urteil. Konkret wollen die Linken wissen, ob dem BMG bekannt sei, dass DocMorris seinen Rx-Umsatz zuletzt teilweise zweistellig steigern konnte. Die Antwort auf die Kleine Anfrage steht noch aus.
„Zahlen, Daten, Fakten 2018“ erschienen
Die ABDA hat ihr neues Jahrbuch „Zahlen, Daten, Fakten 2018“ veröffentlicht. Während die Zahl der Betriebsstätten den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hat, ist die Zahl der in Apotheken Beschäftigten auf einen Höchststand geklettert. 19.748 Betriebsstätten gab es 2017 in Deutschland. 2016 waren es noch 275 Apotheken mehr. 15.236 Apotheken waren Einzel- bzw. Hauptapotheken, 4512 Filialen. Wie die ABDA in einer Pressemitteilung betont, wurden fast 12.000 Apotheken von ihren Inhabern als Einzelapotheken geführt. Mit einem Anteil von 60 Prozent sei das traditionelle Modell der Einzelbetriebsstätte weiterhin ein „Eckpfeiler der bundesweiten Arzneimittelversorgung zwischen Usedom und Schwarzwald“. Gegenläufig zur Apothekenzahl entwickelt sich die Zahl der in Apotheken Beschäftigten. Ende 2017 hat sie mit 157.284 einen neuen Höchststand erreicht. Ein Drittel davon sind approbierte Apotheker (51.098). 65.823 sind PTA. Fast 90 Prozent aller Beschäftigten sind Frauen.
Barmer erteilt Zuschläge für Rabattverträge
Die Barmer hat die Zuschläge für die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge vergeben. Sie wird ab 1. Oktober 2018 in Kraft treten und dann zwei Jahre gültig sein. Bezuschlagt wurden 140 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 149 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 470 Millionen Euro. Für elf Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen gingen keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Neben exklusiven Verträgen setzt die Barmer weiter in großem Umfang auf das Mehrpartnermodell. Bei 108 Losen kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Für 41 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. Insgesamt hat die Barmer derzeit durch Ausschreibungen Verträge für rund 280 generisch verfügbare Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro realisiert.
Bundesrat stimmt Warnhinweisen zu
Der Bundesrat hat vergangenen Freitag grünes Licht für die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung gegeben. Demnach müssen OTC-Schmerzmittel künftig einen deutlichen Hinweis auf der Verpackung tragen, der Verbraucher mahnt, das Arzneimittel nicht länger ohne ärztlichen Rat einzunehmen, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Auch entsprechende Rezeptur- und Defekturarzneimittel aus Apotheken sind betroffen. Die pharmazeutischen Unternehmen haben ab Inkrafttreten der Verordnung zwei Jahre Zeit für die Umstellung – so lange dürfen sie die alten Packungen noch ohne Warnhinweis in den Verkehr bringen. Für Großhändler und Apotheken gibt es keine solche Frist. Für Rezeptur- oder Defekturarzneimittel aus der Apotheke gilt, dass diese ohne den Warnhinweis noch bis zum 12. auf die Verkündung folgenden Kalendermonat in Verkehr gebracht werden dürfen.
Versicherungen bieten gemeinsam App Vivy an
Mehrere gesetzliche und private Krankenkassen wollen eine gemeinsame Gesundheitsakte starten. Über eine App sollen Patienten etwa Befunde, Laborwerte und Notfalldaten speichern und abrufen können. Zu den Kassen gehören Allianz, DAK, Bahn BKK, IKK Classic, Barmenia, Gothaer und die Süddeutsche Krankenversicherung. Anbieten wollen die ersten Versicherungen die App namens „Vivy“ ab Juli. Laut Website www.vivy.com ist die App, an der neben den Kassen unter anderem auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Klinikbetreiber Sana beteiligt sind, ab August 2018 verfügbar. Patienten sollen sie kostenlos und freiwillig nutzen können. Das Angebot könnte den Angaben zufolge künftig bis zu 25 Millionen Versicherte erreichen. Die App soll laut Internetseite nicht nur die Gesundheitsakte sondern zudem den Impfpass, den Medikationsplan, Notfalldaten, einen Gesundheits-Check sowie eine Arztsuche beinhalten. Vivy soll als persönliche Gesundheitsassistentin dienen, die an Impfauffrischungen erinnert, die Medikamenteneinnahme unterstützt und über Wechselwirkungen aufklärt.
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