DAZ aktuell

Das Fixum ist (wieder) gewollt

Minister Spahn will nach BGH-Entscheidung offenbar beim Großhandelshonorar nachbessern

BERLIN (bro/ks) | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schmiedet Pläne für den Arzneimittel- und Apothekenmarkt. Vergangene Woche hat er in seiner Facebook-Live-Diskussion ein Gesamtpaket für die Apotheken bis zum Deutschen Apothekertag angekündigt. Zudem will er dem Vernehmen nach den Festzuschlag des Großhandels gesetzlich sicher fixieren.
Foto: Christian Ditsch – imago
„Eiliger Minister“ Jens Spahn muss sich um viele Baustellen gleichzeitig kümmern. Aktuell hat er das Großhandelshonorar im Fokus.

Im Oktober 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die vom Großhändler AEP angebotenen Rabatte und Skonti für Apotheken zulässig sind. Das Urteil hatte im Vorfeld für Aufregung gesorgt, fiel letztlich aber anders aus als die Betroffenen erwartet hatten. Die Apotheker hatten um ihre Skonti gefürchtet; sie gingen davon aus, dass der BGH entscheidet, ob Skonti ohne Einschränkungen neben Rabatten gewährt werden dürfen oder ob sie sich ebenfalls im Rahmen des disponiblen 3,15-prozentigen Großhandelszuschlags bewegen müssen. Doch mit der für die Apotheken so relevanten Skonti-Frage befassten sich die BGH-Richter gar nicht. Sie erklärten, dass die Arzneimittelpreisverordnung für die Abgabe von Rx-Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen eine Preis­obergrenze festlege, aber keine preisliche Untergrenze. Der Großhandel könne deshalb nicht nur auf prozentualen Zuschlag, sondern auch auf den Festzuschlag von 70 Cent ganz oder teilweise verzichten. Wenn der Gesetzgeber die 70 Cent einem Rabatt hätte versperren wollen, hätte er die Regelung anders formulieren müssen.

Fixum könnte im nächsten Omnibus kommen

Spahn sieht sich nun offenbar aufgefordert, tätig zu werden. Denn tatsächlich hatte der Gesetzgeber ein Fixum gewollt. Nach Informationen von DAZ.online will der Minister das Großhandelshonorar schon mit seinem sogenannten „Wartezeitengesetz“ angehen. Mit diesem möchte er hauptsächlich die ambulante ärztliche Versorgung verbessern – doch es wird wohl ein Omnibusgesetz werden. Und so ließe sich darin auch klarstellen, dass der Festzuschlag des Großhandels bei 70 Cent fixiert wird. Die Umsetzung dieses Planes könnte jetzt schnell gehen: Denn das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung war eines der drei Vorhaben, die Spahn noch vor der Sommerpause angehen wollte. Damit könnte schon in Kürze ein Referentenentwurf vorliegen. Geht alles glatt, könnte das Gesetz im Herbst im Bundestag besprochen werden, um Anfang 2019 in Kraft zu treten.

Gerüchte gibt es derzeit auch dazu, dass Spahn an der Höhe des Großhandelshonorars schrauben will. Die Großhändler, insbesondere die Gehe, fordern derzeit lautstark eine Erhöhung des Festzuschlages. Gehe hatte kürzlich die Forderung von 96 Cent ins Spiel gebracht. Nach Informationen von DAZ.online soll die Höhe des Großhandelshonorars aber erst in einem zweiten Schritt angepackt werden. Denkbar wäre etwa, dass Spahn das Großhandelshonorar in dem von ihm angekündigten „Gesamtpaket“ zum Apothekenmarkt ändert.

In seiner wöchentlichen Facebook-Live-Diskussion hatte der Minister erklärt, dass er die PTA-Ausbildung „zeitnah überarbeiten und auf einen modernen Stand bringen“ wolle. Auch zur Frage der Vergütung der apothekerlichen Leistung jenseits der Packungsabgabe sei er im Gespräch mit den Apothekern. Ebenso beim großen Thema Versandhandel und der „gleich langen Spieße“. „Spätestens“ (!) zum Deutschen Apothekertag in München wolle er „Vorschläge in einem Gesamtpaket haben“, erklärte Spahn. |

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