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Eucerin weiter in der Freiwahl

Verwirrung um Platzierung

bj/ral | Ein Beiersdorf-Mailing hat für Verwirrung gesorgt. Das Unternehmen fordert darin auf, Eucerin-Produkte in „unmittelbarer Nähe“ von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu platzieren. Die Sichtwahl ist damit aber nicht gemeint.
Foto: Beiersdorf

Will Beiersdorf seine Dermokosmetik in der Sichtwahl platziert haben? Das fragten sich einige Apotheker, als sie ein Mailing des Unternehmens erhielten. Denn das Schreiben enthält eine etwas missverständliche Formulierung: „… dahingehend angepasst, dass Eucerin®-Produkte zukünftig zwingend in unmittelbarer Nähe, d. h. im räumlichen Umfeld innerhalb eines Verkaufsraums/Offizin zu den apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu platzieren sind. Dies gilt natürlich entsprechend auch beim Vertrieb über das Internet oder Versandhandel.“

Doch eigentlich ändert sich für die Apotheken gar nichts. Ein Sprecher von Beiersdorf erklärt, dass mit der Vertragsanpassung keine Veränderungen bei der Platzierung von Eucerin-Produkten verbunden seien. Apotheken sollen weiterhin die Dermokosmetik-Reihe in der Freiwahl präsentieren. Das Unternehmen erwarte lediglich, dass die Eucerin-Produkte von Beiersdorf in einem Raum platziert werden, in dem sich auch apothekenpflichtige Arzneimittel befinden. Mit dieser Anpassung der Selektivverträge, die Beiersdorf nach eigener Aussage mit rund 18.000 Apotheken abgeschlossen haben will, solle der Vertriebskanal Apotheke gestärkt werden. |

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