DAZ aktuell

Hoffnung auf höhere Preise für Rezepturen

Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe und Abschläge auf zahlreiche Zytostatika-Wirkstoffe gekündigt

tmb | Der Deutsche Apothekerverband hat die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt. Damit können klassische Rezepturen ab Oktober gemäß Arzneimittelpreisverordnung taxiert werden, sofern nicht vorher ein neuer Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen wird. Außerdem hat der Deutsche Apothekerverband die Abschläge für zahlreiche Zytostatika-Wirk­stoffe gemäß Anlage 3 außerordentlich gekündigt.

Über diese Kündigungen informierte der Hamburger Apothekerverein am Dienstag in einem Mitgliederrundschreiben. Aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wird berichtet, dass der Vorstand am 28. Juni am Rande der ­ABDA-Mitgliederversammlung die Kündigungen beschlossen habe. Damit habe er ein Mandat ausgeübt, das die DAV-Mitgliederversammlung am 27. April erteilt hatte. Damals war ein letzter Versuch für Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband beschlossen worden. Doch die damals gesetzten Fristen für eine erfolgreiche Verhandlungslösung seien nun abgelaufen. Daraufhin sei die Kündigung der Anlage 1 mit den Stoff­preisen für klassische Rezepturen und die Anlage 2 mit den Gefäßpreisen beschlossen worden. Die Kündigung sei noch im Juni übermittelt worden und wirke daher zum 30. September 2018.

Der wesentliche Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die in der Hilfstaxe vereinbarten Preise für Rezepturinhaltsstoffe schon lange nicht mehr marktgerecht sind. Denn sie wurden seit vielen Jahren nicht aktualisiert.

Zum weiteren Vorgehen heißt es im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins, die Technische Kommission der Hilfstaxe komme zeitnah zu Verhandlungen über neue Stoff- und Gefäßpreise zusammen. Doch Kenner der Materie denken weiter: Sollte bei diesen Verhandlungen bis Ende September keine Einigung erzielt werden, gilt die Arzneimittelpreisverordnung ohne die ergänzenden Regeln der Hilfstaxe. Dann könnten die tatsächlichen Einkaufspreise marktgängiger Abpackungen der eingesetzten Stoffe taxiert werden.

Auch die Aufschläge von 90 Prozent für Zubereitungen und 100 Prozent für Stoffe würden auf diese Einkaufspreise angewendet. Damit würden sich bei fast allen Stoffen deutlich ­höhere Rezepturpreise als bisher ergeben. Dies dürfte einen gewissen Verhandlungsdruck bei den Krankenkassen auslösen.

Außerordentliche Kündigung für viele Zytostatika

Gemäß dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins seien außerdem die bisher geltenden Abschläge auf die Preise einzelner Zytostatika-Wirkstoffe außerordentlich gekündigt worden. Denn bei diesen Wirkstoffen seien die tatsächlichen Einkaufspreise um mehr als 10 Prozent höher als in der Hilfstaxe vorgesehen. Dabei geht es um folgende Wirkstoffe: Oxaliplatin, Cyclophosphamid, Methotrexat, Mitomycin, Bortezomib, Carfilzomib, Daratumumab, Infliximab (4 Präparate), Irinotecan PEG­liposomal, Nivolumab, Olaratumab, Pembrolizumab, Vinflunin, Trabectedin und Pixatron. Im Rundschreiben heißt es dazu, die Kündigung werde zum 31. Juli wirksam. Doch wird nicht genau beschrieben, wann neue Preise gelten könnten und wie hoch diese sein würden. Vielmehr heißt es, einstweilen seien Zubereitungen mit den gekündigten Wirkstoffen weiterhin auf der Grundlage der derzeit gültigen Abrechnungspreise zu berechnen. Zuvor hatten zytostatikaherstellende Apotheker immer wieder erklärt, es gehe bei einer Kündigung primär darum ein Zeichen zu setzen, auch wenn die alten Preise weiter fortgelten.

Arbeitsgruppe zur Substitution

Zu einem weiteren Themenkomplex der Hilfstaxe wurde noch keine Entscheidung getroffen: Zur Opioid-Substitution bereite der Deutsche Apothekerverband eine neue Arbeitsgruppe vor, heißt es im Rundschreiben. Informierte Kreise berichten dazu, es solle eine zweistufige Abfrage bei den Apotheken stattfinden, um aktualisierte Daten für weitere Verhandlungen zu erhalten. Auch dieses Thema werde nun intensiver verfolgt als bisher. Denn auch zu diesem Thema klagen die betroffenen Apotheker schon lange über nicht mehr zeitgemäße Preisgrundlagen in der Hilfstaxe. |

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