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Pro & Kontra
Pflichtfortbildungen nachweisen oder nicht?
„Was zum Zeitpunkt der Approbation Goldstandard war, gehört heute vielleicht schon zur Reservemedikation und niemand hat es mitbekommen.“
Der Apothekerberuf befindet sich im Umbruch – von der Herstellung und Verteilung von Arzneimitteln hin zur Unterstützung und Optimierung der Arzneimitteltherapie. Viele Kolleginnen und Kollegen haben diese neuen Inhalte noch nicht im Studium vermittelt bekommen. Weiterhin vermehrt und wandelt sich das medizinische Wissen rasend. Die Hälfte aller medizinischen Übersichtsarbeiten ist nach fünf Jahren veraltet. Medizinische Leitlinien werden etwa alle drei Jahre überarbeitet. Was zum Zeitpunkt der Approbation Goldstandard war, gehört heute vielleicht schon zur Reservemedikation und niemand hat es mitbekommen. Um eine sichere und professionelle Patientenversorgung zu gewährleisten, ist eine konsequente, lebenslange und verpflichtende Fortbildung unabdingbar.
Das Überraschende dabei: Von Gesetzesseite ist eine regelmäßige Fortbildung verpflichtend. Einige Kammern haben eine Nachweispflicht in ihrer Berufsordnung hinterlegt. Was in der Theorie gut klingt, ist allerdings noch weit von der Praxis entfernt. Es fehlt an Kontrollen sowie Konsequenzen bei Missachtung der Vorschrift. Es muss regelmäßig kontrolliert werden und bei Versäumnissen müssen radikale Konsequenzen – im schlimmsten Fall der Approbationsentzug – erfolgen.
Studien haben gezeigt, dass die regelmäßige Fortbildung von Ärzten zu einem nachweislich höheren Wissensstand führt. Diese Aussage kann man problemlos auf den Apothekerberuf übertragen. Art, Angebot und Qualität von Fortbildungen müssen flächendeckend verbessert werden. Online-Fortbildungen und Webinare sind eine gute Option, um die Fortbildung vielen Kolleginnen und Kollegen flächendeckend anzubieten und durch die fehlende An- und Abreise den Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren. Auch die Fortbildungsstruktur muss überdacht werden.
Es sollte verpflichtende Themenkomplexe geben, deren Inhalte unerlässliche Themen wie beispielsweise neue Leitlinien für wichtige Erkrankungsbilder, sowie neue Arzneimittel am Markt behandeln. Besonders relevant sind ebenso neue Techniken, die der Apotheker gemäß neuem Leitbild anwenden und durchführen soll, wie beispielsweise pharmazeutische Betreuung oder Medikationsanalysen. Besonders bei diesen Themen bieten sich interaktive Fortbildungen in Kleingruppen an, bei denen aktiv an Fallbeispielen gearbeitet wird. Wir müssen weg von reinen „Sitzscheinen“, bei denen man sich passiv mit teilweise firmengesponsertem Wissen überschütten lässt, hin zum aktiven Handeln und Aneignen von neuem Wissen.
Hinzu sollte ein zweiter, frei nach Interesse und Kompetenz wählbarer Fortbildungsanteil kommen. So ist auf der einen Seite sichergestellt, dass die Qualität der Beratung und Kommunikation mit Kollegen des Gesundheitssektors lückenlos auf höchstem Niveau gesichert ist. Darüber hinaus bietet ein solches System genügend Flexibilität für individuelle Entwicklungen und ist unerlässlich für den Fortbestand unseres Berufsstandes. Denn: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“ (Benjamin Franklin). |
„Eine sanktionierte Pflichtfortbildung würde den Unmut unter den Kollegen verstärken und wäre berufspolitischer Selbstmord.“
Es kann nicht oft genug gesagt werden: Die Pflicht zur Fortbildung gibt es schon! Sie ist in der Berufsordnung für Apotheker verankert. Sicher, sie liegt in der Hand von jedem Apotheker, und sicher, dieser Pflicht kommt vielleicht nicht jeder in ausreichendem Maße nach. Doch die zentrale Frage ist: Wird man durch Zertifikate und Sanktionen besser?
Wenn ich die Kollegen zwinge, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, an Webinaren teilzunehmen, kontrolliertes Literaturstudium zu betreiben, um die notwendige Punktezahl zu erwerben, dann glaube ich kaum, dass diese dann hinterher mit besserer Beratung trumpfen werden. Was nützt es, wenn in solchen Veranstaltungen Kollegen gezwungenermaßen sitzen und die wirklich Interessierten stören? Die nächste Frage lautet: Wie sollen Kollegen, die nicht die notwendige Punktezahl nachweisen können, denn sanktioniert werden? Entzug der Approbation? Eine vollkommen überzogene und sicher nicht durchsetzungsfähige Maßnahme. Zudem sollte auf Sanktionen erst als letztes Mittel bei Totalverweigerern, Betrügern und unkollegialem Verhalten zurückgegriffen werden. Dummheit kann man nicht bestrafen!
Statt einer unter Androhung von Sanktionen durchgeführten Pflichtfortbildung plädiere ich für ein regelmäßiges Training mit innerbetrieblicher Supervision, für eine offene Fehlerkultur und für ein Belohnungssystem. Motivation, nicht Strafe macht uns in der Beratung noch besser.
Ein anderer Punkt, der hinterfragt gehört, ist die Rolle der Kammer. Auf der einen Seite ist es ihre vornehmste Aufgabe, mit den Kammerbeiträgen für die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder zu sorgen. Sie bietet kostenfreie und -pflichtige Fortbildungen an. Auf der anderen Seite bewertet sie als Akkreditierungsstelle die Qualität der Fortbildung anderer Anbieter. Hier sehe ich einen klaren Interessenskonflikt! Und darüber hinaus soll sie dann auch noch Sanktionen verhängen? Von Gewaltenteilung kann keine Rede mehr sein! Die Kammer verwandelt sich vom Dienstleister für ihre Mitglieder zu einer Überwachungsinstitution.
Um es noch einmal klar zu sagen: Ich bin kein Gegner von Fortbildungen. Aber die Offizinapotheker ertrinken doch ohnehin in Bürokratie: QMS-Formalitäten, Brandschutz, arbeitsmedizinische Vorgaben, Datenschutz, Plausibilitätsprüfungen und alles muss aufwendig dokumentiert werden. Wir müssen Blutzuckermessstreifen- und Importquoten erfüllen, so einen Schmarrn wie die Normgrößenverordnung beachten und oftmals wider besseren Wissens Rabattverträge umsetzen. Eine sanktionierte Pflichtfortbildung würde den Unmut unter den Kollegen verstärken und wäre berufspolitischer Selbstmord. |
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