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GKV-Spitzenverband will Impfstoffauswahl beibehalten
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zum TSVG-Referentenentwurf
Am 17. August hat der GKV-Spitzenverband seine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Festschreibung des Großhandelsfestzuschlags bemängelt der Verband, dass solche Rabatte überhaupt gewährt werden. Denn davon würden nicht die Verbraucher oder die Solidargemeinschaft profitieren, sondern allein die Apotheken. Daraufhin müsste auch die Apothekenvergütung als Höchstpreis gestaltet werden, folgert der GKV-Spitzenverband.
Angesichts des politischen Ziels einheitlicher Apothekenpreise müssten jedoch die Rabattelemente des Großhandels beseitigt werden, erklärt der Verband. Die geplante Festschreibung stelle daher „einen ersten Schritt zu einer Konsistenzverbesserung dar“. Die Möglichkeit, substanzielle Rabatte zu gewähren, spreche auch nicht für eine adäquate Höhe der Vergütungsbestandteile. Darum solle die Großhandelsvergütung entsprechend den Empfehlungen des Honorargutachtens, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde, geändert werden, schlägt der GKV-Spitzenverband vor. Dieser Vorschlag geht jedoch weit über das Thema der vorgesehenen Regelung im TSVG hinaus.
Außerdem spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, die im TSVG vorgesehene Änderung bei der Impfstoffauswahl nicht umzusetzen. Dabei soll die Krankenkasse die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Der GKV-Spitzenverband erklärt, dies führe zu „erheblichen Ineffizienzen“. Denn der Impfstoffmarkt sei ein Oligopol. „Häufig“ gebe es nur zwei Anbieter für einen Impfstoff. Dann würde der höchste Preis Grundlage für die Abrechnungsvereinbarung. Zudem hätten die pharmazeutischen Unternehmer einen Anreiz, die Preise möglichst hoch zu setzen. Von den pharmazeutischen Besonderheiten der Impfstoffe und der Anfälligkeit für Lieferengpässe ist hingegen in der Stellungnahme keine Rede. |
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