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Adexa-Info
Schadensersatz nach Schikanen im Job
EuGH spricht Mobbing-Opfern je 10.000 Euro zu
Im ersten Fall wollte eine ehemalige Europaabgeordnete den Arbeitsvertrag ihrer Assistentin aufgrund von Versäumnissen kündigen. Die betroffene Angestellte gab zu Protokoll, Opfer von Mobbing durch ihre Vorgesetzte geworden zu sein. In dem Zusammenhang nannte sie Erniedrigungen, Drohungen, Geringschätzungen, Beschimpfungen und Anschreien. Der zweite Fall betraf eine Referentin der Europäischen Investitionsbank (EIB). Nach Umstrukturierungen habe ein neuer Direktor ihre Karriere abrupt beendet, berichtete die Betroffene. Sie sei ohne sachlichen Grund von Leitungsfunktionen entfernt worden. Außerdem habe der Chef sie angeschwärzt, sich unangemessen, aggressiv, geringschätzig und anschuldigend geäußert, ihr Informationen vorenthalten, kein Feedback über ihre beruflichen Leistungen gegeben und sie gegenüber anderen Personen benachteiligt. Der EuGH bestätigte in beiden Fällen, dass es sich um Mobbing gehandelt habe. Er verurteilte das Parlament und die EIB jeweils zu Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
Nicht jeder Konflikt ist Mobbing
Gleichzeitig rief das Gericht in Erinnerung, dass Mobbing – trotz inflationärer Anwendung des Begriffs – an bestimmte Verhaltensweisen gebunden sei. Demnach umfasst Mobbing ein ungebührliches, unangemessenes Verhalten, das über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt. Als weitere Voraussetzungen nannten die Richter eine gewisse Zeitspanne und wiederholte oder andauernde Handlungen, die vorsätzlich und nicht zufällig sind. Außerdem müssen diese Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten die Persönlichkeit, die Würde oder die physische oder psychische Integrität einer Person angreifen. Das heißt: Gelegentliche Schikanen zeugen von einem schlechten Arbeitsklima oder von überforderten Chefs, fallen aber nicht unter den Begriff Mobbing.
Deutschland tut sich schwer
Das Urteil hilft deutschen Mobbingopfern aktuell jedoch nicht weiter. Schweden, Frankreich oder Spanien haben Bestimmungen zum Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz gesetzlich verankert. In Deutschland ist Mobbing per se nicht strafbar, daraus abgeleitete Folgen wie Körperverletzung, Nötigung oder Verleumdung aber schon. Problematisch ist immer der konkrete Nachweis, da Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Auch müssen die Ereignisse in einem Gesamtzusammenhang stehen, um als Mobbing bewertet zu werden. ADEXA empfiehlt betroffenen Mitgliedern, sich beraten zu lassen, etwa im Rahmen der Abendsprechstunde. Dazu ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen: „Ich finde es in jedem Fall wichtig, dass man nicht untätig in der Opfer-Rolle verharrt. Es gilt das Motto ‚Wehret den Anfängen!‘ Aktiv werden, das Gespräch suchen und sich Rat und Unterstützung organisieren – das hilft sowohl bei schlechtem Teamklima als auch bei echtem Mobbing. Notfalls sollte man überlegen, die Apotheke zu wechseln, was bei dem derzeitigen Fachkräftemangel oft nicht so schwer ist.“ |
Quelle
Schadensersatz für Mitarbeiter des Europäischen Parlaments wegen Mobbings. Urteil in den Rechtssachen T-275/17 und T-377/17, Pressemitteilung des Gerichts der Europäischen Union Nr. 109/18 vom 13. Juli 2018, https://bit.ly/2MqCjRU
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