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DAV prüft Schiedsspruch zu Zyto-Preisen
Apotheker tragen Entscheidung der Schiedsstelle zur Hilfstaxe nicht mit – Klage möglich
Worum ging es? Die Preise für parenterale Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln sind den Krankenkassen schon lange ein Dorn im Auge. Nachdem die exklusiven Versorgungsverträge mit Apotheken seit vergangenem Jahr gestrichen sind, setzt der Gesetzgeber jetzt auf zwei andere Sparinstrumente: neue Preise in der Anlage 3 der Hilfstaxe und Rabattverträge mit Herstellern.
Die neuen Hilfstaxen-Preise sollten GKV-Spitzenverband und DAV bis Ende August 2017 aushandeln. Gelungen ist dies nicht. DAV und GKV-Spitzenverband riefen daher die Schiedsstelle um den Vorsitzenden Dr. Rainer Hess an. Deren Entscheidung ist nun gefallen, doch anders als in der Vergangenheit, hat sie es dieses Mal nicht geschafft, DAV und GKV-Spitzenverband zu einem Kompromiss zu führen. Während der GKV-Spitzenverband dem Schiedsstellenbeschluss zugestimmt hat, trägt der DAV die Entscheidung nicht mit. Zwar waren die Details des Schiedsspruchs bis zum Redaktionsschluss der DAZ nicht bekannt. Aus Teilnehmerkreisen war jedoch zu hören, dass es um Einsparungen in einer Größenordnung von 170 Millionen Euro geht.
DAV: Nicht abschätzbare finanzielle Risiken
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker machte in einer Pressemitteilung deutlich, was der DAV von dem Schiedsspruch hält: „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab.“ Die Umsetzung des Beschlusses gefährde die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen.
Die Ablehnung hat mehrere Gründe: Erstens seien die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken. Und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, sei nicht ausgereift. „Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar“, so der DAV. Zweitens sei der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt worden. Und drittens gälten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017, wodurch in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen werde.
Becker sieht jetzt die Krankenkassen am Zug: Sie hätten gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Hier sollten sie nun Einsparungen generieren. Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“
Der DAV werde die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Wenn sich der DAV nicht mit dem Schiedsspruch abfinden will, könnte er gegen ihn klagen. |
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