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Kurz gemeldet

Patienten sollen Nebenwirkungen melden

Nicht alle unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind bereits bei Zulassung bekannt. Der Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen kommt im Rahmen der Patienten- und Arzneimittelsicherheit daher eine große Bedeutung zu. Doch gemeldet wird nicht immer. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wollen das ändern – und rufen gemeinsam mit 30 weiteren Behörden Patienten weltweit dazu auf, Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittel­wirkungen zu melden. Es ist die dritte Kampagne dieser Art. Der Fokus in diesem Jahr liegt vor allem auf Verdachtsfällen von Arzneimittel­nebenwirkungen bei Kindern.

Bundesrat will Stationsapotheker

Bevor die erste Lesung für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag ansteht, hat sich der Bundesrat ein erstes Mal mit dem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) befasst. In seiner Stellungnahme greift er die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses auf – und spricht sich unter anderem dafür aus, die gesetzliche Verankerung von Stationsapothekern zu prüfen. Stationsapotheker lieferten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie und seien deshalb von zentraler Bedeutung bei einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung.

Bundesweite Klagewelle gegen Kliniken

Die Sozialgerichte werden von einer bundesweiten Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken getroffen. Es geht um mög­licherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen vorsorglich per Klage von den Kliniken zurückfordern. Hintergrund ist, dass der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, die Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre zu verkürzen. Daraufhin reichten Kassen kurzfristig tausende Klagen bei Sozialgerichten ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rechnet bundesweit mit mehr als 200.000 Klagen und Rück­forderungen von bis zu einer halben Milliarde Euro.

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