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Rechtssicher kündigen
Jobwechsel als Chance
Warum suchen sich Angestellte einen neuen Arbeitsplatz? Travis Bradberry hat die wichtigsten Argumente beim Karriereportal LinkedIn zusammengestellt. Der Experte aus San Diego, Kalifornien, arbeitet im Bereich emotionale Intelligenz und leitet die Firma TalentSmart. Schwerpunkt sind soziale Interaktionen am Arbeitsplatz. Chefs bräuchten „eine neue Einstellung“ und müssen sich „mehr bemühen“, schreibt er in seinem Beitrag.
Neun Gründe, warum gute Angestellte kündigen
Auf Basis langfristiger Analysen hat Bradberry die wichtigsten Beweggründe ermittelt, warum fähige Kolleginnen und Kollegen das Handtuch schmeißen. Als wichtigstes Problem sieht er die Überlastung von Angestellten, gefolgt von fehlender Würdigung und fehlendem Interesse an den Menschen. Halten Führungskräfte ihre Versprechen nicht ein, sei es beim Gehalt, bei geplanten Fortbildungen oder bei Aufstiegschancen, treibt das Angestellte ebenfalls in die Flucht. Nicht zuletzt fehlt vielen Chefs die Einsicht, ihre Teammitglieder zu fördern. Dazu gehören nicht nur Fortbildungen, sondern auch Möglichkeiten, eigene Ideen einzubringen und in geeignetem Rahmen zu diskutieren.
Was Bradberry nicht erwähnt: Eine angemessene Vergütung sollte die Basis jeder Tätigkeit sein – speziell in Branchen mit Fachkräftemangel wie öffentlichen Apotheken.
Formal richtig kündigen
Vielleicht ist der bevorstehende Jahreswechsel für Apothekenangestellte ein Grund, über neue Perspektiven nachzudenken. Ein Blick in diverse Karriereportale zeigt, dass bundesweit etliche Stellen vakant sind. Besonders häufig werden Approbierte und PTA gesucht.
Beim Wechsel zwischen zwei Stellen gibt es einige Punkte zu beachten. Nach § 19 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. RTV Nordrhein beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, inklusive eigenhändiger Unterschrift. Andere Formen, etwa E-Mail, Fax oder gar WhatsApp, reichen nicht aus.
Einschreiben per Rückschein sind theoretisch eine gute Sache. Geht der Arbeitgeber aber nicht zur Post, bleibt die Kündigung jedoch formal unwirksam (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 258/85). Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA, rät: „Wenn Angestellte befürchten, dass Chefs später den Erhalt der Kündigung dementieren, ist es besser, eine Zeugin oder einen Zeugen mitzunehmen.“
Vorsicht vor Emotionen
Was ist außerdem zu beachten? „Angestellte sollten bei der Kündigung ihre Emotionen hintanstellen und den Schritt nicht als Abrechnung betrachten“, warnt Hansen, die auch Kommunikationstrainerin ist. Besser sei, das Schreiben neutral und sachlich zu übergeben. „Gründe müssen nicht genannt werden“, so Hansen weiter. Andererseits müsse sich auch niemand Vorwürfe gefallen lassen, weil man den Arbeitgeber wechsle.
Rechte und Pflichten
Bis Ablauf der Kündigungsfrist müssen Angestellte ihren Verpflichtungen laut Arbeitsvertrag nachkommen. Das ist oft unangenehm, aber auch unvermeidbar. Hansen weist noch auf ein wichtiges Detail hin: „Die Rahmentarifverträge verpflichten Inhaber, Angestellten noch vor deren Ausscheiden auf Wunsch ein vorläufiges Zeugnis auszustellen.“ Das finale Zeugnis sei nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen – inklusive detaillierter Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit sowie über Führung und Leistung. „Aus unserer Rechtsberatung wissen wir jedoch, dass Arbeitszeugnisse oft fehlerhaft sind“, ergänzt die Rechtsanwältin. „Mitgliedern raten wir deshalb, ihre Unterlagen von uns prüfen zu lassen.“ |
Quellen
[1] LinkedIn, 9 Things That Make Good Employees Quit, online: https://bit.ly/2BhiDcR
[2] Bundesweite Übersicht: www.adexa-online.de/mitglieder/stellenboersen
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