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Thüringen prüft Gutachten
Ja zum freien Heilberuf
Der Thüringer Landtagsabgeordnete Christoph Zippel (CDU) nahm das Honorargutachten zum Anlass für seine Anfrage. Er wollte wissen: Wären nach Ansicht der Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die Qualität der Beratung und Betreuung durch die Apotheken sowie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern weiterhin gewährleistet, wenn es 50 Prozent weniger Apotheken gäbe? Ministerin Heike Werner (Linke) antwortet nun, dass es keine Informationen gebe, dass die Arzneimittelversorgung in Thüringen gegenwärtig gefährdet sei. Um die fiktive Frage der Gefährdung der Arzneimittelversorgung bei einer Reduktion der Apothekenzahl um 50 Prozent beantworten zu können, würde es eines Bewertungsmaßstabes bedürfen. „Diesen aber gibt es aufgrund der fehlenden Bedarfsplanung in diesem Bereich nicht.“ Werner erklärt ferner, dass die Landesregierung derzeit das Gutachten anhand der Kriterien des Arzneimittelgesetzes prüfe, und stellt klar: „Aus Sicht der Landesregierung ist der persönlich haftende Heilberufler Garant für die Qualität der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten, auch in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten“. |
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