Gesundheitspolitik

Kommentar: Achtung Blendgranaten

Dr. Armin Edalat

Hierüber wird die ABDA-Mitgliederversammlung in dieser Woche entscheiden müssen: Stehen die Apotheker hinter dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen „Apotheken-Stärkungsgesetz“? Was allen klar sein sollte: Die Verpackung verspricht mehr als der Inhalt bietet. Es geht primär nicht um eine Aufwertung der Vor-Ort-Apotheken – weder ökonomisch noch konzeptionell. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wäre das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht mehr auf ausländische Versender übertragbar. Auch die von Spahn vorgeschlagene Ersatzregelung im SGB V würde nach Expertenmeinung unionsrechtlich nicht standhalten. Ein neues EuGH-Verfahren, das zu einer (positiven) Neueinschätzung der Arzneimittelpreisbindung führen könnte, wäre so unmöglich. Dagegen öffnet der Gesetzgeber dem ausländischen Arzneimittelversand Tür und Tor, viel weiter als bisher. Die „Länderliste“ oder eine vergleichbare Regelung soll es zukünftig nicht mehr geben. Stattdessen zeigt das als Kriterium vorgeschla­gene Versandhandelslogo lediglich an, dass der Versender nach seinem jeweiligen nationalen Recht agiert. Es bleibt offen, wie deutsche Exekutivorgane auf dieser Grundlage präventiv oder bei Verstößen gegen das Arzneimittel- oder Apothekenrecht gegen die ausländischen Firmen ermitteln oder sanktionieren können. Mittelfristig wird die Inländerdiskriminierung auch hierzulande das Preisrecht infrage stellen. Was bleibt also von diesem Entwurf? E-Rezept und pharmazeutische Dienstleistungen als gesundheits­politische Denkmäler für den Minister – und als Blendgranaten sowie Beruhigungspillen für alle diejenigen, die noch eingeordnet werden müssen.

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