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Gesundheitspolitik
Kommentar: Klare Kante gegen Spahn
Rund vier Wochen nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Apotheken-Stärkungsgesetz zeichnet sich immer deutlicher ab: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn scheint weder willens noch fähig, die Gleichpreisigkeit bei den Rx-Arzneimitteln wiederherzustellen. Es ist nicht nur äußerst zweifelhaft, ob das geplante Gesetz die EU-Versender überhaupt dazu bewegen würde, sich an den einheitlichen Rx-Abgabepreis zu halten. Darüber hinaus birgt es die Gefahr, dass auch innerhalb Deutschlands die Rx-Preisbindung fällt.
Dreh- und Angelpunkt ist dabei, dass Spahn § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz streichen und damit die „alte“ Preisbindung für EU-Versender aufheben will. Zwar wäre dadurch das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet hat, beendet. Aber zugleich bestünde keine Möglichkeit mehr, das Rx-Boni-Verbot erneut vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen und dort nachzuweisen, dass der auch für EU-Versender geltende einheitliche Rx-Abgabepreis für die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland notwendig ist.
Die ABDA-Mitgliederversammlung hat gut daran getan, dass sie sich ganz klar gegen die geplante Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz und damit gegen die Pläne des Gesundheitsministers stellt. Nun muss die Apothekerschaft noch den Gesetzgeber davon überzeugen, dass er sich – wenn er tatsächlich die Apotheken stärken will – weder auf windelweiche Kompromisse nach Spahn-Manier verlassen noch die Konfrontation mit der EU-Kommission scheuen darf.
Dr. Christine Ahlheim
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