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- AZ 26/2019
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Teilweise zugehört
Das Bundesgesundheitsministerium hat offenbar zugehört. Es ist auf die Kritik an der rechtlichen Konstruktion des Apotheken-Stärkungsgesetzes eingegangen. Im jüngsten Entwurf wird nicht mehr ins Leere verwiesen und die Begründung ist überzeugend auf das Sachleistungsprinzip ausgelegt. Damit hofft man wohl auf einen guten Stand bei der europarechtlichen Bewertung. Zudem gibt es hilfreiche praktische Neuerungen. Das PKV-Aut-idem steht im Entwurf und Wiederholungsverordnungen soll es allgemein für die „kontinuierliche Versorgung“ geben können. Soweit die technisch-praktische Seite – doch bei den drohenden Folgen für das System hat das Ministerium offenbar weggehört.
Im Entwurf geht es um Gleichpreisigkeit nur in der GKV. Für ausländische Versender ist das ein klares Signal, den Preiswettbewerb bei Rx-Selbstzahlern zu suchen. Viele Apotheken werden die guten Erträge durch „Pillen“, Viagra und Co. sehr vermissen. Mittelfristig wird die Preisbindung für dieses Segment im Inland weder politisch noch juristisch zu halten sein. Der neue Entwurf weist den Weg, die Preisbindung zu einem rein sozialrechtlichen Thema zu machen.
Doch mit immer weniger Ertrag können die Apotheken das gewohnte Leistungsniveau nicht halten. Damit wird klar: Falls dieses oder ein ähnliches Gesetz je verabschiedet wird, ist die Diskussion nicht beendet. 80 Prozent Gleichpreisigkeit bieten keine solide Arbeitsgrundlage, sondern bestenfalls eine Atempause. Dann wird die Debatte um eine komplett neue Honorierung der Apotheken unausweichlich. Ideen für die Honorierung anhand von Versorgungszielen hat der schleswig-holsteinische Verbands-Chef Froese schon angedeutet.
Dr. Thomas Müller-Bohn
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