Gesundheitspolitik

Bundesrat winkt GSAV durch

cha | Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zugestimmt.

Zuvor war der Antrag des Gesundheitsausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu überweisen, vom Plenum abgewiesen worden. Damit zerschlagen sich die Hoffnungen all derer, die bis zuletzt auf eine Streichung der Importförderklausel in einem eventuellen Vermittlungsverfahren gesetzt hatten. Dafür hatte sich insbesondere Brandenburgs Sozialministerin Susanna Karawanskij (Linke) stark gemacht, die in ihrer Rede im Bundesrat den „halbherzigen Kompromiss“ kritisierte, nach dem biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika zur parenteralen Anwendung ausgenommen sind. Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), verwies in seiner Rede auf die Bestimmung im GSAV, nach der das BMG bis Ende 2021 einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelung vorlegen müsse, auf dessen Basis über den Fortbestand der Importförder­klausel entschieden werde. |

Das könnte Sie auch interessieren

Modifizierte Importförderung bleibt, Hämophilieversorgung soll im Blick behalten werden

Länder lassen GSAV passieren

Sabine Weiss, BMG, schiebt ablehnende Haltung des BMJV vor / Preis hält dagegen

Rx-VV scheidet nach wie vor die Geister

Entlassung aus der Verschreibungspflicht

Wie funktioniert ein OTC-Switch?

Importförderung, Apothekenkontrollen, Arzneimittelskandale

Bundesrat beschließt GSAV – und verzichtet auf Vermittlungsausschuss

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.