Gesundheitspolitik

„KEIN Gesetz zementiert die Rabatte“

BAV-Chef Hubmann: Historische Chance für Dienstleistungen nutzen

NÜRNBERG (cha) | Bei der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands am vergangenen Mittwoch betonte der Vorsitzende Dr. Hans Peter Hubmann, wie wichtig es sei, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz komme: „KEIN Gesetz zementiert genau das, was wir jetzt haben, nämlich dass die Versender Rabatte geben.“

Hubmann stellte klar: Der Königsweg zur Gleichpreisigkeit sei das Rx-Versandverbot, doch man müsse die Realitäten zur Kenntnis nehmen. Zwar bestätigten drei Gutachten, dass das Rx-Versandverbot europarechtlich möglich sei, aber der politische Wille fehle. Ein adäquates Mittel, die Gleichpreisigkeit zu erreichen, sei die Regelung in § 129 SGB V; dies werde auch von Experten als gangbarer Weg gesehen.

Hubmann betonte, die ABDA sei nicht vorzeitig vom Rx-Versandverbot weggegangen, sondern erst als klar wurde, dass es nicht mehr möglich war. Mittlerweile gebe es im Gesetzentwurf eine sorgfältige Begründung des Boni-Verbots ohne Bezug auf § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG, der bekanntlich gestrichen werden soll. Trotzdem gehe er zu 99 Prozent davon aus, dass das Ganze wieder vor dem EuGH lande, da die Versender weiterhin Boni geben wollten. Er sehe aber gute Chancen, diese Regelung vor dem EuGH zu verteidigen.

Foto: BAV
BAV-Chef Dr. Hans Peter Hubmann: Das Boni-Verbot landet zu 99 Prozent wieder beim EuGH.

Hubmann warnte davor, dass „uns die Zeit davonläuft“. Man wisse nicht, welches Verfallsdatum die Große Koalition habe. Jede andere Koalition sei schlechter, der Worst Case sei rot-rot-grün. Darum stimme er Magdalene Linz zu, die bei ihrer Abschiedsrede als niedersächsische Kammerpräsidentin kürzlich gesagt hat: „Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz.“ Denn es schaffe Gleichpreisigkeit, die freie Apothekenwahl werde großgeschrieben und das Makeln von E-Rezepten verboten. Es gebe auch mehr Geld für Notdienste und eine höhere BtM-Gebühr – laut Spahn werde die separate Regelung durch das Bundeswirtschaftsministerium zeitgleich in Kraft treten. Die pharmazeutischen Dienstleistungen seien, so Hubmann, eine historische Chance, eine Honorierung jenseits des Packungshonorars zu bekommen. Das Manko sei, dass das vorgesehene Finanzvolumen von 150 Mio. Euro zu gering sei.

Beim Thema Botendienst forderte Hubmann, dieser sollte weiterhin auf den Einzelfall begrenzt bleiben. Auch sollten Abholfächer unzu­lässig sein, da bei einer vorausgegangenen Beratung via Telekommunikation die Nähe zum Versand zu groß sei.

Wenig dramatisch sieht Hubmann, dass das Apotheken-Stärkungs­gesetz den PKV-Bereich ausnimmt. Das werde derzeit gehandelt wie der Untergang des Abendlandes, doch durch das Gesetz ändere sich nichts, da es schon jetzt Boni im PKV-Bereich gebe. Dennoch liefen die Privatpatienten nicht zu den Versendern, sondern wollten lieber schnell versorgt werden. Zudem werde zukünftig auch im PKV-Bereich die Substitution erlaubt, sodass die Patienten mehr sparen könnten als beim Versender und die gute Beratung dazu zur Bindung an die Vor-Ort-Apotheke beitrage. |

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