Gesundheitspolitik

Viel Kritik am Apotheken-Stärkungsgesetz

SPD kündigt Nachbesserungen an / Phagro fürchtet Preiskampf mit Großhändlern aus dem EU-Ausland

TRAUNSTEIN (cha) | Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken steht weiterhin im Fokus der Kritik. Dagegen verkündet die ABDA-Spitze, dass sie ihren Frieden mit dem Gesetz und dem Rx-Versand gemacht hat.

Nachdem das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken am ver­gangenen Mittwoch das Kabinett passiert hat, droht im Bundestag bereits Ungemach von der SPD. Der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut hat in einer Pressemeldung geäußert, dass er sich nicht sicher sei, „ob die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung zur Gleichpreisigkeit rechtlich tat­sächlich haltbar ist“. Und angekündigt: „An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“

Deutlich heftiger ist die Kritik von Apothekerin Sylvia Gabelmann von der Linksfraktion: „Das ‚Apotheken-Stärkungsgesetz‘, das heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde, ist eine Mogelpackung.“ Statt dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Versandhandels­verbot strebe Spahn eine „europarechtlich arg wacklige Regelung“ an, die Boni für Privatversicherte oder Selbstzahler weiterhin erlaube. „Das ist die zweitschlechteste aller Lösungen, die Spahn als heimlicher Befürworter von Online-Apotheken hier vorlegt.“

© Kai Felmy

Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche geht davon aus, dass das Gesetz scheitert, und verweist auf den Grünen-Vorschlag, „die Höhe der packungsabhängigen Vergütung von Apotheken an deren Umsatz zu knüpfen, sodass besonders gut verdienende Apotheken etwas weniger Gelder erhalten“. Dadurch müssten vor allem die großen ausländischen Versandapotheken Einnahme­einbußen hinnehmen, „was den Spielraum ihrer Rabattvergabe deutlich eingrenzen dürfte“.

Große Befürchtungen in eigener Sache äußert der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) in einer Pressemeldung. Da mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken das Gebot der Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittel­gesetz gestrichen werde, entfalle auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene. Damit wären pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden, was zu einem ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene führe.

Dagegen hat die ABDA-Spitze längst ihren Frieden mit dem Gesetz gemacht. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt konstatierte gegenüber dem Göttinger Tagblatt, dass die Bundesregierung nun ein anderes Mittel gewählt habe, „um das Ziel zu erreichen, das wir beide haben: Den Erhalt und die Stärkung der Apotheken vor Ort für eine flächendeckende Versorgung der Menschen“. Da ergebe es keinen Sinn, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. „Wir haben lernen müssen, dass es für eine Generation, zu der auch unser Bundesgesundheitsminister gehört, schlicht nicht mehr vorstellbar ist, den Online-Handel zu verbieten. (...) Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, uns hier nicht weiter zu verkämpfen.“ |

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