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- AZ 34-35/2019
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Richterliche Resignation
Es ist schon bemerkenswert, dass sich der Bundesgerichtshof ausgerechnet jetzt wieder mit den Rx-Boni beschäftigen musste. Ausgerechnet jetzt, wo der Gesetzgeber fatale Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil und dem Vertragsverletzungsverfahren zur deutschen Arzneimittelpreisbindung ziehen will. Ausgerechnet jetzt, wo man sich in der Politik einig ist, dass für Bücher und Tierarzneimittel feste Preise gelten müssen. Ausgerechnet jetzt, wo die Stimmen lauter werden, man solle den Arzneimittelmarkt deutlich liberaler organisieren. Ausgerechnet jetzt und nicht wann anders hat das oberste Zivilgericht in Deutschland also noch mal klargestellt, dass Geld- und Sachgeschenke an Rezeptkunden in Apotheken verboten sind und die Gleichpreisigkeit die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherstellt. Ein wichtiger und guter Richterspruch! Nicht auszumalen, was wäre, wenn der BGH eine Spürbarkeitsgrenze von einigen Cent bis einem Euro zugelassen hätte. Doch die Urteilsbegründung liest sich wie eine Resignation, denn die Richter wissen, was los ist: Der deutsche Gesetzgeber erlaubt den grenzüberschreitenden Versandhandel und das EuGH-Urteil von 2016 legitimiert die Rx-Boni ausländischer Versender sowie die damit einhergehende Inländerdiskriminierung. Wenn sich die Marktverhältnisse mal ändern sollten, so der BGH, könnte diese Benachteiligung verfassungswidrig werden. Warum thematisieren die Richter diese Systembedrohung nicht deutlicher? Dem Gesetzgeber hätten sie viel eindringlicher klarmachen müssen, dass er handeln muss - indem er europarechtskonform den Rx-Versandhandel verbietet.
Armin Edalat, Redaktion der AZ
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