Gesundheitspolitik

Apothekenreform bekommt Gegenwind aus Bayern

Gesundheitsministerin Huml moniert Fehlen des Rx-Versandverbots

TRAUNSTEIN (cha) | Nachdem das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) vom Kabinett verabschiedet wurde, sind nun die Bundesländer am Zug. Am kommenden Mittwoch wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem Gesetzentwurf befassen und am 20. September das Plenum. Widerstand gegen die Pläne von Gesundheitsminister Spahn ist aus Bayern zu erwarten. 

Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml hat gegenüber der AZ geäußert, dass die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – auch für ausländische Arzneimittelversender – für die flächendeckende Arzneimittelversorgung unabdingbar sei. Ein Verbot des Rx-Versandhandels würde unions- und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und wäre eine rechtsklare Lösung, um die Gleichpreisigkeit sicherzustellen. Huml wörtlich: „Im Übrigen ist auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein solches Verbot enthalten. Leider setzt der vorgelegte Gesetzentwurf den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht um.“

Doch was hält das Bayerische Gesundheitsministerium konkret vom Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken? Und wie wird Bayern bei den bevorstehenden Beratungen im Bundesrat agieren, welche Änderungen werden angestrebt?

Bayerns Gesundheitsministerin Huml kritisiert, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot nicht umgesetzt wird.

Bayern: Gesetzentwurf sichert Gleichpreisigkeit nicht

Auf die Frage, ob das Bayerische Gesundheitsministerium die geplante Festschreibung des Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht für ein tragfähiges Instrument hält, um die deutschen Vor-Ort-Apotheken vor der Konkurrenz der EU-Versender ausreichend zu schützen, kommt ein klares Nein: „Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, wonach der einheitliche Apothekenabgabepreis bei der Versorgung von ­gesetzlich Versicherten einzuhalten ist, ist nach Auffassung des Bayerischen Gesundheitsministeriums nicht geeignet, die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen. Die Gleichpreisigkeit wird schon innerhalb Deutschlands nicht erreicht, da Selbstzahler und privat Krankenversicherte davon aus­genommen sind“, so ein Sprecher des Ministeriums.

Auch dass der Gesetz­entwurf nicht vorsieht, private Rx-Verordnungen ebenfalls der Gleichpreisigkeit zu unterwerfen, und damit vermutlich ein großes Marktsegment den deutschen Vor-Ort-Apotheken verloren gehen wird, stößt im Bayerischen Gesundheitsministerium nicht auf Zustimmung: „Damit kann nach Auf­fassung des Bayerischen Gesundheitsministeriums eine Chancengleichheit im regionalen und über­regionalen Wettbewerb, insbesondere auch im Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken, nicht erreicht werden“, so der Sprecher.

Klare Absage an Abgabe­automaten à la Hüffenhardt

Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf, der den Vor-Ort-Apotheken erheblichen Schaden zufügen dürfte, ist die geplante Zulassung von Abgabeautomaten für Versender, die Geschäftsmodelle wie die „Schein-Apotheke“ in Hüffenhardt legitimieren würden. Auch hier hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine klare Haltung: „Diese Regelung wird abgelehnt, da so die genannten Auswüchse und entsprechende Geschäftsmodelle, die zur Verdrängung der Apotheke vor Ort führen, nicht verhindert, sondern ermöglicht werden würden.“

Doch welche Änderungen am ­Gesetzentwurf wird Bayern im Bundesrat konkret anstreben? Der Sprecher des Bayerischen ­Gesundheitsministeriums kündigte an, im Bundesratsverfahren solle ausgelotet werden, welche Änderungsanträge in die offizielle Abstimmung im Plenum ge­langen sollen. Genaueres wollte er ­jedoch nicht äußern, denn: „Die Ausschüsse beraten allerdings vertraulich, so dass hier keine konkreten Änderungswünsche genannt werden können.“ |

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