Gesundheitspolitik

Veto vom Justizministerium?

BMG-Staatssekretärin Weiss: Rx-Versandverbot europarechtlich nicht durchsetzbar

TRAUNSTEIN (cha) | Beim Sommerempfang des Apothekerverbandes Nordrhein verwies die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesgesundheitsministerium Sabine Weiss (MdB) darauf, dass das Bundesjustizministerium das Rx-Versandverbot bei der Ressortabstimmung abgelehnt habe. Doch das Rx-Versandverbot ist im Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken bekanntlich gar nicht vorgesehen.

In ihrer Rede zeigte Sabine Weiss sich laut der Pressemeldung des Apothekerverbands Nordrhein überzeugt davon, dass der im aktuellen Gesetzgebungsverfahren eingeschlagene Weg zur Sicherstellung der Gleichpreisigkeit über das SGB V auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der EU-Kommission der einzige Weg sei, um eine europarechtlich tragfähige Lösung zu finden. Zudem wies sie darauf hin, dass das Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung das im Koalitionsvertrag festgelegte Rx-Versandverbot für europarechtlich nicht durchsetzbar erklärt habe.

Dies erstaunt insofern, als im aktuell vorliegenden Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken das Rx-Versandverbot gar nicht vorgesehen ist. Tatsächlich hatte das Bundejustizministerium im März 2017 das Rx-Versandverbot in dem vom damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung abgelehnt – ob Weiss sich wohl darauf bezog?

Foto: AVNR

Thomas Preis Kompromisse stellen keine Gleichpreisigkeit her.

Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein e. V., Thomas Preis, reagierte in seiner Rede mit Unverständnis auf das von Weiss angeführte Veto des Bundesjustizministeriums. Die Auffassung, dass das Rx-Versandverbot machbar sei, werde durch mehrere Rechtsgutachten, wie z. B. das vom ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Udo de Fabio, bestätigt und auch vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates und dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags geteilt.

Zudem meldete Preis erhebliche Bedenken an, dass das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken tatsächlich die Gleichpreisigkeit bewahren könne. „Auch wenn wir das Ziel selbstverständlich voll und ganz begrüßen, sehen wir die Umsetzung über eine Verankerung der Gleichpreisigkeit lediglich im SGB V, wie auch zuletzt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, sehr kritisch“, so Preis. Denn dadurch, dass die privat verordneten Medikamente beim Thema Gleichpreisigkeit außen vor blieben, würden die Stabilitätsbemühungen an dieser Stelle entscheidend geschwächt. „Dieses Gesetz ist ein politischer Kompromiss. Kompromisse helfen aber bei der Herstellung der Gleichpreisigkeit nicht weiter, sondern einzig und allein klare Regeln“, äußerte Preis weiter. |

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