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Wirtschaft
GERDA: Modellprojekt in den Startlöchern
Ab 1. November können E-Rezepte eingelöst werden / Anmeldung ab dem 14. Oktober möglich
Zunächst sollte es nur GERD heißen, jetzt ist eine GERDA draus geworden: Der geschützte E-Rezept-Dienst ist ausdrücklich ein Projekt auf Initiative der Apotheker („Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“). Und das Modellprojekt könnte sich zu einem beispiellosen Leuchtturmprojekt entwickeln. In Baden-Württemberg haben sich Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband 2017 zusammengetan, um Wildwuchs bei den elektronischen Verordnungen frühzeitig zu vermeiden und ein einheitliches System auf die Beine zu stellen, das vom Sozialministerium sogar mit einer Million Euro gefördert wird.
Am 30. September 2019 fand eine dreistündige Informationsveranstaltung in Stuttgart statt, bei der den Apothekern aus dem Stadtgebiet die Einzelheiten des GERDA-Projektes dargestellt wurden. Eine weitere Veranstaltung wird nächste Woche im Landkreis Tuttlingen folgen. Beide Regionen sind Teil eines Modellprojektes, in dem telemedizinisch behandelte Patienten ab dem 1. November ihre Arzneimittel aus den Vor-Ort-Apotheken erhalten sollen. Einzige, aber wichtigste Voraussetzung: Ab dem 14. Oktober 2019 müssen sich die Apotheker auf dem N-Ident-Portal dafür anmelden (https://n-id.ngda.de/). Auf diesem Portal fand auch schon die Anmeldung für SecurPharm statt.
Ziel war ein diskriminierungsfreies System
Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg (LAV), und Dr. Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, stellten den Apothekern bei der Veranstaltungen die wichtigsten Eckdaten des GERDA-Projektes vor und ließen es sich nicht nehmen, gleichzeitig davon zu schwärmen, dass man sich damit an die Spitze der E-Rezept-Bewegung setze. Diers leitete ein, dass es schon im Vorfeld zur Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die verschiedensten, zum Teil höchst unseriösen elektronischen Verordnungen gegeben hätte. Der „Super-GAU“ wäre gewesen, so Diers, wenn sich E-Rezeptplattformen durchgesetzt hätten, von denen die Apotheken die Verordnungen für die Patienten kostenpflichtig herunterladen hätten müssen. „Dann hätten wir ab nächstes Jahr einen Wettbewerb um Downloadpreise.“ Von Anfang an ging es der Kammer und dem Verband darum, ein diskriminierungsfreies System auf die Beine zu stellen, an dem sich alle Leistungserbringer und Patienten beteiligen können. Der Koalitionsvertrag und der Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Fernbehandlung hätten gezeigt, dass nun Bewegung in die Sache gekommen ist.
Zwielichtige Geschäftsmodelle werden verhindert
Ein diskriminierungsfreies System sei darauf ausgerichtet, so Christian Krüger, Geschäftsführer der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), dass perspektivisch nicht nur alle Ärzte und Apotheker, sondern auch Versandapotheken an das System angebunden werden können. Das spiegele die Lebenswirklichkeit der Patienten wider. Eine Aussage, die er auch schon bei der diesjährigen DAZ-Podiumsdiskussion am Vorabend des Deutschen Apothekertages getätigt hatte. Mit dem GERDA-Fachdienst könnten zwielichtige Geschäftsmodelle und die Steuerung von Daten verhindert werden. Patienten hätten nach wie vor ihre freie Arzt- und Apothekenwahl und durch ein spezielles Verschlüsselungsverfahren jederzeit Hoheit über ihre Daten.
Der Weg des Rezepts bleibt gleich
Lars Polap, Vorsitzender des Apothekensoftware-Verbandes ADAS, präsentierte in seinem Vortrag, inwiefern sich die Softwareanbieter auf das E-Rezept vorbereiten: „Eigentlich ändert sich nicht viel im Handling: Aus dem Papier wird lediglich ein ‚E‘.“ GERDA sieht nämlich denselben Weg der Verordnung vor wie bisher die analogen Papierrezepte: Vom verschreibenden Arzt geht es über den Patienten in die Apotheke, von der die Daten wiederum an das Rechenzentrum und schließlich an die Krankenkassen übertragen werden.
Im Modellprojekt in Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen sind nur „normale“ Arzneimittel vorgesehen. Verschreibungen über Betäubungsmittel, T-Substanzen, Hilfsmittel sind noch ausgenommen, genauso wie Entlassrezepte oder alle Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft.
Appell an die Apotheker: Melden Sie sich an!
Rund 40 Ärzte nehmen bereits seit 2018 an dem Modellprojekt teil und bieten Online-Sprechstunden über das Portal „docdirekt“ an. Die baden-württembergischen Standesvertretungen der Apotheker, also Kammer und Verband, wollen die Öffentlichkeit künftig per Website über das E-Rezept informieren: www.mein-e-rezept.de (noch ist die Seite allerdings nicht online). Der Appell an die Apothekerinnen und Apotheker in der Modellregion lautet ganz klar: „Melden Sie sich an. Bieten Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, die elektronischen Verordnungen bei Ihnen einzulösen.“ Wie viele E-Rezepte pro Apotheke durchschnittlich vorkommen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Wichtig sei, dass möglichst viele Apotheken sich mit der Materie beschäftigen und sich beim GERDA-Fachdienst anmelden. „Die Bevölkerung muss am besten schon im Rahmen des Modellprojektes wahrnehmen, dass dieses digitale Angebot in den Apotheken existiert“, so Polap. |
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