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- AZ 44/2019
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Kaum zu glauben
Nein, weg ist er noch lange nicht, dafür aber deutlich entschärft: Der Preisanker aus dem neuen Rahmenvertrag hatte ein kurzes Gastspiel und für sehr viel Wirbel gesorgt – vor allem in den Apotheken und nachfolgend in den Arztpraxen. Nun ist also die Rücksprache mit dem Arzt keine offizielle Empfehlung mehr, sollte das Preisniveau des Ankers überschritten werden müssen, wenn alle billigeren Präparate nicht verfügbar sind. Diese Situation ist bekanntlich leider nicht die Ausnahme, sondern in Zeiten der Lieferengpässe fast schon ein Regelfall. Doch es geschehen noch Zeichen und Wunder: In Zukunft muss die Nicht-Verfügbarkeit nur durch das entsprechende Sonderkennzeichen sowie Defektbelege dokumentiert werden – in der Akutversorgung zusätzlich mit Vermerk, Datum und Unterschrift. Ohne Rücksprache mit der Praxis darf die Apotheke bei der Belieferung des Rezeptes dann die vom Arzt gezogene rote Linie der Wirtschaftlichkeit überschreiten. Diese Erleichterung ist insofern bemerkenswert, als dass man in den letzten Jahrzehnten an jeglichem Kostendämpfungsinstrument im Gesundheitswesen zwanghaft festhielt, auch wenn sich Sinnhaftigkeit, Praxistauglichkeit und Einsparpotenzial als zumindest fragwürdig erwiesen hatten. Doch bei der neuen Preisanker-Regelung war der Unmut aus der Ärzte- und Apothekerschaft offenbar zu groß, und daher nun die vom GKV-Spitzenverband getätigte (kleine) Rolle rückwärts. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt: Warum lassen die Vertreter der Apotheker bei den Vertragsverhandlungen mit den Kassen überhaupt solche unsäglichen Regelungen erst in Kraft treten?
Dr. Armin Edalat
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