Gesundheitspolitik

Adexa: Klarstellung zu PTA-Kompetenz

BERLIN (ks) | Geht es nach der Bundesregierung, sollen PTA künftig unter gewissen Voraussetzungen aus der Aufsicht entlassen werden und pharmazeutische Tätigkeiten „in eigener Verant­wortung“ ausüben können. Diese Kompetenzerweiterung ist um­stritten. Die ABDA weist darauf hin, dass das Apothekengesetz den Apothekenleiter zur persönlichen Leitung der Apotheke in „eigener Verantwortung“ verpflichtet. Dieser Verpflichtung könne der Apothekenleiter nicht gerecht werden, wenn PTA in „eigener Verantwortung“ Entscheidungen träfen, ohne dass die Möglichkeit bestehe, korrigierend einzugreifen.

Die Apothekengewerkschaft Adexa ist dagegen für mehr Kompetenzen für PTA und sucht offenbar einen Kompromiss. Ihre Forderung: PTA müssten von der Apothekenleitung nach deren Ermessen aus der Aufsichtspflicht entlassen werden können und weit­gehend selbstständig, aber „unter Verantwortung“ der Apotheken­leitung arbeiten. Die Verantwortung – sowohl für die Kompetenzübertragung als auch für die tatsächliche Arbeitsleistung der PTA – liege damit weiterhin beim Apothekenleiter. Die Arbeit „unter Verantwortung“ entspräche dann derjenigen von Pharmazie-Ingenieuren, allerdings ohne deren Vertretungsbefugnis. |

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