Wirtschaft

Ärzte verlieren Millionen

Strafzahlungen wegen fehlender TI-Anschlüsse

cha | Arztpraxen, die sich bis zum 30. Juni dieses Jahres nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben, werden mit einem Honorarabzug von einem Prozent bestraft. Die Strafzahlungen sollen sich mittlerweile schon auf mehrere Millionen Euro summieren.

Bislang haben die Kassenärztlichen Vereinigungen nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) mehr als vier Millionen Euro an Honorarkürzungen einbehalten. Doch der tatsächliche Abzugsbetrag dürfte deutlich höher liegen, da sich nicht alle Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber der FAZ äußern wollten oder da Abzüge erst im Laufe des Jahres wirksam werden sollen. Dies sei etwa in Bayern und Baden-Württemberg der Fall, wo nach Angaben der FAZ 26 bzw. 30 Prozent der Praxen ohne Telematik-Anschluss sind. Auch in Hessen seien bislang nur 70 Prozent der Praxen angeschlossen, weshalb die Abzüge mit 1,1 Millionen Euro besonders hoch ausfielen.

Und für die Telematik-Verweigerer wird es in Zukunft noch teurer werden: Nach dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Digitale Versorgung-Gesetz (DVG), das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht.

Für Apotheker keine Sanktionen geplant, aber möglich

Die Apotheker haben noch etwas mehr Zeit: Sie müssen sich laut DVG erst bis zum 30. September 2020 an die TI anbinden. Und im Gegensatz zu den Ärzten sind für die Apotheker auch keine Sanktionen vorgesehen, falls der Anschluss nicht rechtzeitig erfolgt. Warum das so ist, erklärte kürzlich Christian Klose, der im BMG die zuständige Unterabteilung leitet, bei einer Fachkonferenz des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) zum ­E-Rezept. Laut DAZ.online äußerte Klose: „Bei den Apothekern läuft dieser Prozess sowieso. Die sind schon so weit. Bei den Apothekern ist das ureigene Interesse, digitalisiert zu arbeiten, schon da.“ Doch die Apotheker sollten sich nicht auf dieser Nicht-Regelung ausruhen: „Es ist natürlich immer noch möglich, dass eine solche Sanktion noch passiert. Nehmen Sie diese Fristen ernst!“ |

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