Gesundheitspolitik

Was wird aus der Apothekenreform?

Warten auf die EU-Kommission / Mecking (AKNR): Kein Verständnis für Vorlage in Brüssel

cha/eda | Mehr als drei Jahre nach dem EuGH-Urteil zu den Rx-Boni warten die deutschen Apotheker immer noch darauf, dass die Politik sie vor der unfairen Konkurrenz der EU-Versender schützt. Von dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG), in dem das Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben werden soll, erwarten Experten ohnehin keinen wirk­samen Schutz vor den EU-Versendern. Doch zu allem Überfluss stockt auch noch das Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bekanntlich den Gesetzentwurf der EU-Kommission vorgelegt, damit diese sich dazu äußert, inwieweit er mit EU-Recht vereinbar ist. Aber das dauert, da die Neubildung der EU-Kommission immer noch nicht abgeschlossen ist. Eine Pro­gnose wagte nun Dr. Jens Gobrecht, der die ABDA in Brüssel vertritt: Er rechnet weder mit einer klaren Ablehnung noch einem klaren grünen Licht, sondern mit neuen Diskussionen in der Koalition.

Der Leiter des Brüsseler ABDA-Büros Dr. Jens Gobrecht prophezeite laut DAZ.online bei der Versammlung der Landesapothekerkammer Niedersachsen am vergangenen Mittwoch in Hannover, dass die Kommission die Bundesregierung erneut vor unvollendete Tatsachen stellen werde: „Ich erwarte kein ‚Ja‘, aber auch kein komplettes ‚Nein‘. Letztlich wird sich wohl die Koalition um die Frage streiten müssen, wie man damit umgeht und ob ein Kompromiss möglich ist.“ Zu weiteren Details äußerte sich Gobrecht nicht. Denkbar wäre beispielsweise, dass die Kommission einen Boni-Deckel vorschlägt. Am Ende käme dann möglicherweise der Ende vergangenen Jahres von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgestellte Plan, die Boni für die EU-Versender auf 2,50 Euro zu begrenzen, wieder ins Spiel. Dieser war seinerzeit nicht nur auf erheblichen Widerstand bei den Apothekern, sondern auch bei Abgeordneten der Union gestoßen und im Gesetz­entwurf zum VOASG nicht mehr aufgetaucht.

© Kai Felmy

Dazu, wann die Stellungnahme aus Brüssel vorliegen könnte, wollte Gobrecht keine klare Pro­gnose abgeben. Bis die Kommissariate ihre Arbeit aufnehmen, dürften noch einige Wochen vergehen. „Vor Mitte Januar“ müsse man mit keiner weiteren Bewegung rechnen, so Gobrecht.

Mecking: Das Konstrukt landet sowieso vor dem EuGH

Doch war es überhaupt notwendig, den Gesetzentwurf zur EU-Kommission zu schicken? Laut Einschätzung von Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), offenbar nicht. Bei der Delegiertenversammlung am vergangenen Mittwoch in Neuss kritisierte Mecking das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Arzneimittelpreisbindung zukünftig im Sozialrecht regeln zu wollen, scharf. Dieser Vorgang sei im Vergleich zum Rx-Versand­verbot juristisch nicht nur komplizierter, sondern europarechtlich wesentlich fragwürdiger. Das hätten verschiedenste Gutachten ergeben.

Foto: Privat

Dr. Bettina Mecking Vorlage des Gesetzentwurfs bei der EU-Kommission ist unverständlich.

Warum Spahn die Sozialrechts­regelung der EU-Kommission zur Prüfung vorlege, sei auch unverständlich: „Früher oder später landet das Konstrukt sowieso vor dem EuGH und wird dann geprüft.“ Und abgesehen von der vorhergesagten 90-prozentigen Gleichpreisigkeit bezogen auf die GKV-Versicherten, sieht Mecking in den verbliebenen 10 Prozent der Privatversicherten und Selbstzahler ein weiteres Einfalltor für neue Verfahren vor dem EuGH. |

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