Gesundheitspolitik

BMG hält an Exklusivverträgen fest

Änderungsanträge zum GKV-FKG werden nachjustiert, Prüfbitten abgelehnt

BERLIN (ks) | Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Regierungsfraktionen feilen weiter an ihren Maßnahmen gegen Lieferengpässe. Zugleich hat das BMG klargestellt: Von einer verpflichtenden Mehrfachvergabe von Rabattverträgen hält es nichts.

Das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das am vergangenen Freitag erstmals im Bundesrat besprochen wurde und im ­Dezember auf der Tagesordnung des Bundestags steht, soll bekanntlich um einen Änderungs­antrag ergänzt werden, der sich mit der Bekämpfung von Lieferengpässen befasst. Mittlerweile wurde an der entsprechenden Formulierungshilfe nachgebessert.

Unverändert ist vorgesehen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neue Kompetenzen im Management der Engpässe bekommen soll. So soll die Behörde den Herstellern nach deren Antrag den Vertrieb des Arzneimittels aus dem Ausland befristet gestatten können, wenn ein „versorgungsrelevanter“ Engpass droht oder besteht. Dies gilt allerdings nur bei Arzneimitteln, die von Ärzten direkt am ­Patienten angewendet werden.

Es bleibt auch dabei, dass der Jour Fixe zu Lieferengpässen als neuer „Beirat“ des BfArM gesetzlich verankert werden soll. Seine Aufgabe ist es, die Versorgungslage mit ­Arzneimitteln kontinuierlich zu ­beobachten und zu bewerten. Das BfArM soll nach Anhörung des Beirats bei drohenden oder bestehenden Engpässen anordnen können, dass Pharmaunternehmen und Großhändler Maßnahmen „zur Gewährleistung der angemessenen und kontinuierlichen Bereitstellung von Arzneimitteln“ ergreifen. Neu ist, dass dies ausdrücklich „Maßnahmen zur Lagerhaltung und Kontingentierung“ einschließt.

Für Großhändler und Hersteller soll es künftig zudem die Pflicht geben, Daten zu den verfügbaren Beständen und der Absatzmenge von Arzneimitteln an das BfArM zu melden. Hier hat sich ein Detail geändert: In einer ersten Version hieß es, dass die Hersteller und Großhändler nur „im Einzelfall“ die Daten liefern müssen. Der Einzelfall ist nun gestrichen.

Liste versorgungskritischer Arzneimittel im Internet

Ganz neu zu den Änderungsanträgen hinzugekommen ist die Regelung, dass die zuständigen Behörden eine Liste aller versorgungs­relevanten und versorgungskritischen Wirkstoffe im Internet veröffentlichen sollen. Unverändert ist dagegen die geplante 24-Stunden-Regel für Apotheker: Ist ein Rabattarzneimittel so lange nicht lieferbar, kann auch ein alternatives Präparat abgegeben werden, solange es nicht teurer ist als das verordnete.

BMG auf AOK-Spur

Keine Formulierungshilfe gibt es zur von den Regierungsfraktionen geforderten verpflichtenden Mehrfachvergabe von Rabattverträgen. Geprüft hat das BMG dieses Anliegen zwar, wie aus einem Papier des Ministeriums hervorgeht. Doch es ist überzeugt: Eine verpflichtende Mehrfachvergabe „kann Lieferengpässe nicht verhindern“. Gegen sie sprächen mehrere Punkte. ­Einerseits werden „pauschale, ­gesetzliche Vorgaben für Rabattverträge“ der Komplexität des Pharmamarktes nicht gerecht. Zudem: Schon jetzt entscheide sich die Mehrzahl der Kassen für das Mehrpartnermodell. Ferner würde die Streichung der Exklusivverträge „den Wettbewerb schwächen, voraussichtlich zu höheren Preisen führen und damit das Einsparpotenzial der Rabattverträge grundsätzlich infrage stellen“. All dies klingt sehr nach den Forderungen des AOK-Systems. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.