Gesundheitspolitik

Haftstrafen für Rezeptbetrüger

Misslungen: Apotheker wollten sich mit gefälschten Rezepten vor der Pleite schützen

BERLIN (ks/dpa) | Ein Apothekerehepaar und eine PTA aus Brandenburg sind am Mittwoch vergangener Woche vom Amtsgericht Nordhausen (Thüringen) zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie wollten sich durch Rezeptfälschungen zusätzliche Einnahmen verschaffen – um sich vor dem finanziellen Abstieg zu retten.

Das Trio hat deutschlandweit über längere Zeit betrogen: Mit gefälschten Rezepten verschafften sie sich zunächst aus anderen Apotheken teure Medikamente. Diese verkauften sie dann in ihren eigenen Brandenburger Apotheken – wofür sie echte Rezepte erhielten, die sie bei den Krankenkassen abrechnen konnten. Die drei Angeklagten gingen dabei arbeitsteilig vor. Sie hatten schon zum Prozessauftakt Ende Oktober vor dem Amtsgericht Nordhausen umfassende Geständnisse abgelegt. Weil auch in Thüringen gefälschte Rezepte auftauchten, begannen dort die Ermittlungen. Nun hat das Nordhausener Gericht sein ­Urteil gesprochen.

Bewährungsstrafe und Sozialstunden für PTA

Demnach haben sich der 58-jährige Apotheker, seine 61-jährige Frau und die 32-jährige PTA in 45 Fällen des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Der Apotheker wurde zu drei Jahren und zehn Monaten und die Apothekerin zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die PTA erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft. Das Gericht sah bei ihr einen geringeren Tatbeitrag und wertete zu ihren Gunsten, dass sie sofort nach der Festnahme im Mai 2019 reinen Tisch gemacht hatte. Sie muss nun 100 Sozialstunden leisten. Das Urteil gegen sie ist rechtskräftig.

„Die Angeklagten sind professionell durchdacht und mit hoher krimineller Energie vorgegangen“, sagte Richterin Eva Balk in der Urteilsbegründung. Ohne die Betrügereien wären die beiden Apotheken des angeklagten Ehepaares bereits 2015 pleite gegangen.

Die Richter blieben geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier und dreieinhalb Jahre Haft für die beiden Apotheker gefordert hatte. Über die Schadenswiedergutmachung von rund 80.000 Euro will das Gericht gesondert entscheiden.

Sonderkommission „Pille“

Die Sonderkommission „Pille“ der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen hatte die PTA und ihren Chef intensiv beobachtet und dabei Hotelzimmer und Parkdecks durchsucht, Telefone abgehört und das Pärchen observiert. Vier Jahre dauerten die Ermittlungen. Im Mai 2019 klickten die Handschellen, das Trio kam in Untersuchungshaft.

Die PTA hatte bis zur Verhaftung eine Affäre mit ihrem Chef. Sie sprach von einer Liebesbeziehung, er von „Freundschaft plus“. Er wohnte bei ihr, bezahlte Miete, Pferd sowie anderen Luxus. Die Apothekerin steht nach Angaben ihres Verteidigers vor dem Nichts, auch ihre Zulassung als Apothekerin werde sie verlieren.

Staatsanwalt geht von „Intensivtäter“ aus

Der 58-Jährige sei ein „Intensiv­täter“, hatte Oberstaatsanwalt Gert Störmer in seinem Plädoyer gesagt. Der Schaden sei Krankenkassen und Apotheken gleichermaßen entstanden. Weitere 98 vergleichbare Fälle sollen demnächst am Amtsgericht Königs Wusterhausen gegen den Mann und dessen Tochter verhandelt werden. |

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