Gesundheitspolitik

Berufung im Yasminelle-Prozess

Anwalt sieht einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung

BERLIN (ks) | Seit Juni 2011 klagt eine junge Frau gegen Bayer: Sie fordert mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sie meint, durch die Einnahme der früher von dem Konzern vertriebene Pille „Yasminelle“ gesundheitliche Schäden davongetragen zu haben. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte ihre Klage im Dezember abgewiesen, nun will die Klägerin Berufung einlegen.

Der Hintergrund: Die Klägerin hatte im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten. Sie macht dafür die Pille „Yasminelle“ verantwortlich, die sie seit Oktober 2008 eingenommen hatte. Erste Beschwerden – etwa schnelle Erschöpfung und Atemnot – traten bereits Ende März 2009 auf, kurz nachdem die Klägerin von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war.

Bayer weist die Vorwürfe zurück und hatte in erster Instanz Erfolg. Das Landgericht befand, dass die gesundheitlichen Probleme der Klägerin nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen seien. Möglich seien auch andere Ursachen. Das Landgericht ließ aber die Berufung zu. Und diese hat Rechtsanwalt Martin Jensch nun im Namen seiner Mandantin beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Er ist überzeugt: Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung. |

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