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Gesundheitspolitik
Pille bis 22 kostenlos
Vorgesehen ist dies im Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Derzeit liegt die Altersgrenze für einen Anspruch auf Versorgung mit rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln beim vollendeten 20. Lebensjahr. Mit dem Gesetz soll zudem das bisherige Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gelockert werden (§219a StGB). Danach sollen Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen künftig straffrei darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitergehende Informationen müssen sie aber auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. |
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